Kachelmann-Prozess:Ein minder schwerer Fall von Vergewaltigung?

Im Vergewaltigungsprozess gegen Kachelmann kommt es beim Anklage-Plädoyer zum Eklat. Am Ende fordert die Staatsanwaltschaft vier Jahre und drei Monate Haft. Nur. Denn der Moderator habe viele Nachteile erlitten.

Hans Holzhaider, Mannheim

Für vier Jahre und drei Monate soll der Wettermoderator Jörg Kachelmann nach Vorstellung der Staatsanwaltschaft ins Gefängnis. Sie hält es für erwiesen, dass der 52-Jährige in der Nacht vom 8. zum 9. Februar 2010 die 38-jährige Claudia D. mit einem Messer bedroht und vergewaltigt hat, nachdem diese ihn wegen seiner Beziehungen zu anderen Frauen zur Rede gestellt hatte.

Kachelmann-Prozess

Der Wettermoderator Jörg Kachelmann verlässt Anfang Mai in Mannheim den Gerichtssaal. Geht es nach der Anklage, soll er nun mehr als vier Jahre ins Gefängnis.

(Foto: dpa)

Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge begründete die vergleichsweise milde Strafforderung mit den Nachteilen, die Kachelmann durch das außerordentlich Medienecho erlitten habe. Deshalb sei von einem "minder schweren Fall" der Vergewaltigung auszugehen. "Sein gesamtes Privatleben ist zusammengebrochen, und er wird es auch sehr schwer haben, beruflich wieder an seine Karriere anzuknüpfen", sagte Oltrogge.

Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft hatte mit einem Paukenschlag begonnen, der befürchten ließ, dass sich der Prozess ein weiteres Mal unabsehbar verzögern könnte. Lars-Torben Oltrogge hatte noch keine zehn Minuten gesprochen, da stürmte Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn ohne Vorwarnung zum Richtertisch und verwickelte den Vorsitzenden Richter Michael Seidling in eine geflüsterte Diskussion.

Oltrogge war offensichtlich verblüfft, brach seinen Vortrag ab und setzte sich. Minuten vergingen, bis Schwenn wieder seinen Platz einnahm, während nunmehr die drei Berufsrichter ihre Köpfe zusammensteckten und eine getuschelte Beratung führten. Schließlich richtete Seidling einen Appell an den Staatsanwalt, er möge sich doch tunlichst an die Vereinbarung halten und in seinem Plädoyer keine Details aus nicht öffentlichen Sitzungen erwähnen.

Oltrogge erwiderte, so penibel lasse sich das nicht trennen, wenn sein Plädoyer plausibel bleiben solle. Schwenn fuhr erregt dazwischen, die Staatsanwaltschaft wolle offensichtlich die letzte Chance ergreifen, um seinen Mandanten "maximal zu beschädigen", und wenn das Gericht dem nicht Einhalt gebiete, werde er einen Befangenheitsantrag stellen. Oltrogge, nun auch erregt: "Ich lasse mir von der Verteidigung nicht das Wort verbieten." Schwenn: "Ich stelle den Antrag, die Öffentlichkeit während des Vortrags von Staatsanwalt Oltrogge auszuschließen."

"Zeitersparnis für unsere Hauptaufgabe"

Was den Verteidiger so aufgebracht hatte, war ein eigentlich eher harmloses Zitat aus dem Chatverkehr zwischen Kachelmann und seiner damaligen Geliebten Claudia D. im Vorfeld ihres abendlichen Treffens: "Vielleicht musst du nichts zu essen machen zur Zeitersparnis für unsere Hauptaufgabe" - die Hauptaufgabe, so erläuterte Oltrogge, sei der Sex gewesen.

Das Zitat spielt in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft keine ganz unwichtige Rolle, denn von "Zeitersparnis" könne ja, führte Oltrogge aus, nur die Rede sein, wenn - wie von der Nebenklägerin geschildert - das Essen vor dem Sex gekommen wäre. Jörg Kachelmann dagegen hatte in seiner einzigen Aussage zur Sache vor dem Ermittlungsrichter den Ablauf so dargestellt, als hätte Claudia D. ihn an diesem Abend, wie auch sonst immer, schon halb entkleidet auf dem Bett erwartet.

Richter Seidling bat die Parteien schließlich zu eine Besprechung ins Beratungszimmer, und es gelang ihm, die Wogen einigermaßen zu glätten. Oltrogge konnte mit seinem Plädoyer fortfahren unter der Maßgabe, etwaige anstößige Passagen vorher anzukündigen.

"Auch die Staatsanwaltschaft ist nicht zu blöd"

Mit zwei Problemen sah sich die Staatsanwaltschaft nach 41-tägiger Beweisaufnahme konfrontiert: Erstens hatte Claudia D., nachdem sie die angebliche Vergewaltigung durch ihren ehemaligen Geliebten angezeigt hatte, die Polizei über Wochen hinweg in wichtigen Punkten über die Vorgeschichte der Tat belogen. Vor allem aus diesem Grund hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe vor Prozessbeginn auch den Haftbefehl gegen Kachelmann aufgehoben.

Zweitens waren an dem Messer, mit dem Kachelmann die Frau nach ihren Angaben während der Vergewaltigung bedroht hatte, keine DNS-Spuren gefunden worden. Das warf erhebliche Zweifel daran auf, ob die Tat sich so, wie die Zeugin es geschildert hatte, wirklich zugetragen haben konnte.

"Auch die Staatsanwaltschaft ist nicht zu blöd zu erkennen, dass die Zeugin in bestimmten Punkten gelogen hat", sagte Lars-Torben Oltrogge. Claudia D. hatte angegeben, sie habe unmittelbar vor ihrem letzten Treffen mit Kachelmann in ihrem Briefkasten die Kopien von zwei Flugtickets auf den Namen Kachelmanns und einer anderen Frau vorgefunden, zusammen mit dem Satz: "Er schläft mit ihr".

Später musste sie einräumen, dass sie die Tickets schon Monate vorher bekommen und den Begleitbrief selbst geschrieben hatte. Daraus, so sagte Oltrogge, dürfe man aber keineswegs den Schluss ziehen, dass man Claudia D. in keinem anderen Punkt mehr glauben könne. "Das muss man völlig losgelöst vom Tatgeschehen bewerten", argumentierte er.

Auch dass Gutachten der Psychologin Luise Greuel biete keinen Beleg dafür, dass die Zeugin die Unwahrheit gesagt habe. Wenn festgestellt wird, eine Aussage könne auch unwahr sein, lässt das nicht die Folgerung zu, sie könne nicht wahr sein", sagte Oltrogge. Dass die Angaben von Claudia D. zum Ablauf der Vergewaltigung lückenhaft und ungenau waren, könne damit erklärt werden, dass für sie das Erlebnis der Todesangst übermächtig gewesen sei: "Deshalb wurde das andere nur eingeschränkt wahrgenommen."

Ausführlich beschäftigte sich Oltrogge mit der angeblichen Tatwaffe, einem Küchenmesser, das Kachelmann der Frau während der gesamten Vergewaltigung an den Hals gedrückt haben soll. Claudia D. hatte am Hals eine angeblich durch das Messer verursachte Schürfwunde. Vier Gerichtsmediziner hatten sich mit dieser Wunde befasst und waren zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen, was diese verursacht habe. Alle hatten allerdings festgestellt, dass sich am Messer unbedingt DNA-Spuren von Claudia D. finden müssten, wenn es tatsächlich so eingesetzt wurde, wie sie es geschildert hatte.

Oltrogge fand für dieses Dilemma eine scheinbar einfache Auflösung: Kachelmann habe das Messer schlicht und einfach an der Bettdecke abgewischt, ehe er es fallen ließ. "Das ist sehr naheliegend", sagte, der Staatsanwalt. Alle anderen Möglichkeiten, wie die Verletzung zustande gekommen sein könnte, schloss er aus.

Belastend für Kachelmann wertete Oltrogge auch die Aussagen der zahlreichen Zeuginnen, mit denen Kachelmann zum Teil gleichzeitig eine sexuelle Beziehung unterhalten hatte. Es sei deutlich geworden, dass "bewusste Grenzüberschreitungen" im sexuellen Bereich ein Verhaltensmuster bei Kachelmann darstellten, sagte Oltrogge. Auf Details zu diesem Punkt verzichtete der Staatsanwalt, um Kachelmanns Persönlichkeitsrechte nicht zu verletzen.

Oltrogges Kollege Oskar Gattner schilderte allerdings sehr ausführlich, in welcher Weise Kachelmann seine verschiedenen Geliebten getäuscht hatte, um die Existenz anderer Liebesbeziehungen zu verschleiern. So habe er zum Beispiel einer Frau vorgespiegelt, er sei schwer krank und rechne mit seinem baldigen Tod, während er in Wirklichkeit in Kanada seine zweite Frau heiratete.

Der Rechtsanwalt von Claudia D, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt, hat sich am Mittwoch dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Das Urteil wird für den 31. Mai erwartet.

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