Fall Kachelmann:Die Lücken der Erinnerung

Seidler kann auch ihre offensichtlich lückenhafte Erinnerung an die Vergewaltigung erklären. Wer, wie sie in der Tatnacht, unter Todesangst leide, der könne bestimmte Dinge im Gehirn nicht schlüssig abspeichern, weshalb sie auch nicht im Detail wiedergeben könne, was Kachelmann mit dem Messer gemacht habe.

Schon seit langem sei bekannt, dass traumatisierte Menschen oft unfähig sind, sich an die Erlebnisse "sprachlich zu erinnern". Die Staatsanwaltschaft baut auf Seidlers Meinung. Allerdings hat sich schon der Bundesgerichtshof kritisch damit beschäftigt, dass Gerichte dem traumatisierten Opfer oft mehr glauben.

Die Spuren lassen verschiedene Deutungen zu

Psychologisch jedenfalls ließe sich die mutmaßliche Tat Kachelmanns erklären. Die Gutachterin Luise Greuel hat herausgearbeitet, dass Kachelmann seine langjährige Partnerin stets als willig erlebt habe. Dass sie ihn in der angeblichen Tatnacht zurückgewiesen habe, habe bei ihm womöglich eine "narzisstische Wut" hervorgerufen. Mit der Tat hätte er möglicherweise versucht, Kontrolle und Dominanz wiederherzustellen.

In vielen Fragen widersprechen sich die Gutachter. Von drei Rechtsmedizinern hatte die Verteidigung untersuchen lassen, ob die Wunden der Frau von Kachelmann stammen könnten. Die Zweifel überwogen stark. Der Heidelberger Rechtsmediziner Professor Rainer Mattern, der das angebliche Opfer bereits im Februar untersucht hatte, kam am 4. Mai in einem 22 Seiten dicken Gutachten zu dem Ergebnis, dass ihn die Bewertungen der drei Kollegen nicht wirklich beeindruckten. Die Spuren ließen die Deutung zu, dass Kachelmann die Frau vergewaltigt habe, aber auch die Deutung, dass sich die Frau die Wunden selbst beigebracht habe. Bei wichtigen Befunden in den Gutachten der Verteidigung sei die Argumentation "nicht überzeugend".

Der Ausgang des Prozesses erscheint offen. Selbst wenn Kachelmanns gesetzliche Unschuldsvermutung nicht widerlegt werden sollte, könnte es sein, dass seine Unschuld auch nicht zu beweisen ist. Vergewaltigungs-Prozesse können das Tatopfer endgültig zugrunde richten. Sie können aber auch das Leben eines fälschlicherweise unter Verdacht geratenen Angeklagten zerstören.

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