Justizopfer muss entlastende Gutachten selbst bezahlen:Unschuld? Kostet 13.000 Euro

888 Tage saß sie als Mörderin, schwere Brandstifterin und Versicherungsbetrügerin hinter Gittern: Nur mithilfe privater Gutachter gelang es einer zu Unrecht verurteilten Frau ihre Unschuld zu beweisen. Die Kosten für den Freispruch soll das Justizopfer jedoch teilweise aus eigener Tasche bezahlen.

Heribert Prantl

"Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse." Das ist der Satz, der den Angeklagten erlöst; er gehört zum Freispruch. Der Satz ist eine erste Entschädigung für die Unbill, die man erlitten hat; es handelt sich um das rechtsethische Minimum. Der vom Staat als Mörder, Räuber, Vergewaltiger oder Betrüger falsch Verdächtigte soll nicht auch noch auf den Kosten für seine Verteidigung sitzenbleiben.

Das gehört zu den Selbstverständlichkeiten - ist aber, wie ein aktueller Fall zeigt, nicht selbstverständlich. Eine 50-jährige Berliner Arzthelferin soll die Kosten für ihren Freispruch partiell selbst bezahlen.

Die Frau saß unschuldig 888 Tage als Mörderin, schwere Brandstifterin und Versicherungsbetrügerin hinter Gittern. Sie hatte angeblich das von ihr selbst, ihrem Vater und ihrem Lebensgefährten bewohnte Haus mit Hilfe von Spiritus angezündet, um die Versicherungssumme zu kassieren. Auf der Basis eines schlampigen und falschen Brandgutachtens des Landeskriminalamts verurteilte sie das Landgericht Berlin zu lebenslanger Haft und stellte die "besondere Schwere der Schuld" fest. Nach so einem Spruch sieht man normalerweise die Freiheit nicht mehr wieder - da gibt es keine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren.

Schulden für den Beweis der Unschuld

Die unschuldige Angeklagte wehrte sich verzweifelt, sie setzte Himmel und Hölle in Bewegung - vor allem gute Brandgutachter. Sie stürzte sich in Schulden, sie bat und bettelte um Hilfe, um Recherche, um Nachprüfung, sie fand Spezialisten, die ihr halfen und mit wissenschaftlicher Recherche das Schund-Gutachten als Schund-Gutachten entlarvten. Sie hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung auf, weil sich das Gericht nicht ausreichend mit den privaten Gegengutachten auseinandergesetzt habe.

In neuer Verhandlung vor dem Landgericht wurde die Frau freigesprochen: Der Mord war kein Mord, sondern ein tragisches Unglück; ein Schwelbrand, ausgelöst durch eine Zigarette, die der alte Vater im Bett geraucht hatte.

Ohne ihre Privatgutachter säße die Tochter noch heute als Verbrecherin in Haft; es hätte keinen Freispruch gegeben. Also waren die Kosten für den Gutachter notwendig. Aber, wie gesagt: Das Selbstverständliche ist vor Gericht nicht selbstverständlich. Es genierte sich nicht für die Verurteilung einer Unschuldigen, sondern aktivierte nun die Akribie, die bei der Prüfung des Schund-Gutachtens gefehlt hatte - es drückte die dafür zu erstattenden Kosten.

Vermeintlich unnötige Mehrkosten

Die Frau habe zu teure Gutachter beauftragt, der Hauptgutachter habe Stundensätze abgerechnet, die "ganz erheblich" von den Sätzen im Justizvergütungsgesetz abwichen; und die Fahrtkosten, die er berechnet habe, seien auch zu hoch. Man könne ihm nur 36 statt 56 Cent pro Kilometer bezahlen. Diese Mehrkosten seien nicht "notwendig" gewesen.

Hätte die Frau hinter Gittern mit dem Gutachter über seine Stundensätze feilschen sollen? Sie musste froh sein, dass überhaupt einer für sie tätig wurde. Gutachter machen sich nicht gern unbeliebt bei den Ermittlern, weil sie Angst haben, künftig nicht mehr zum Zug zu kommen.

Das Kammergericht Berlin hat sich solche Gedanken nicht gemacht: Die Frau bleibt auf 13.067,98 Euro sitzen und muss auch die Kosten des Streits um die Kosten selber tragen. Das ist der Preis für ihre Freiheit. So steht es zwischen den Zeilen der jetzt bekanntgewordenen, beschämenden Entscheidung des Kammergerichts Berlin. (Az: 1 Ws 72/09 vom 20. Februar 2012)

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: