Justiz - Wöllstein:Deubel wechselt im Gefängnis in offenen Vollzug

Alzey-Worms
Der ehemalige rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD). Foto: Thomas Frey/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Wöllstein (dpa/lrs) - Der wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage verurteilte rheinland-pfälzische Ex-Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) ist nach zwei Monaten Haft in den offenen Vollzug gewechselt. "Einen Teil der Wochenenden kann er zu Hause verbringen", teilte die Justizvollzugsanstalt (JVA) Rohrbach beim rheinhessischen Wöllstein der Deutschen Presse-Agentur mit. Für wichtige Termine dürfe der 70-Jährige auch werktags das Gefängnis verlassen.

Weitere Lockerungen könnten im Laufe der Zeit folgen. In der JVA selbst dürfe sich Deubel frei bewegen - auch auf dem Außengelände. Bis Mitte Januar sei er noch im geschlossenen Vollzug in einer abgesperrten Zelle gewesen. Sein Anwalt Rüdiger Weidhaas teilte mit: "Herr Prof. Deubel will ganz normal wie jeder andere Strafgefangene auch behandelt werden."

Deubel war zentral in die frühere Nürburgring-Affäre verstrickt gewesen. Das Landgericht Koblenz verurteilte den Ex-Politiker aus Bad Kreuznach Anfang 2020 zu zwei Jahren und drei Monaten Haft. 2009 war in der Eifel die internationale Privatfinanzierung des zu großen Ausbaus des Nürburgrings spektakulär gescheitert. Dieser kostete rund 330 Millionen Euro. Als sich kein Investor fand, musste das Land Rheinland-Pfalz einspringen und Deubel zurücktreten.

Wie die JVA Rohrbach unter Berufung auf das entsprechende Landesgesetz mitteilte, ist offener Vollzug möglich, "wenn die Strafgefangenen dessen besonderen Anforderungen genügen, namentlich nicht zu befürchten ist, dass sie sich dem Vollzug entziehen oder die Möglichkeiten des offenen Vollzugs zu Straftaten missbrauchen werden". Maßgeblich für eine Entscheidung seien das Verhalten und die Entwicklung der Strafgefangenen. Beim offenen Vollzug sei es auch möglich, außerhalb der JVA-Mauern einen Job zu beginnen. Zudem könne schließlich eine regelmäßige Abwesenheit an den Wochenenden ins Auge gefasst werden.

Unterdessen kämpft Deubel weiter um seine Pension von monatlich etwa 6700 Euro. Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz läuft sein entsprechendes Beschwerdeverfahren noch. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte in einem Eilverfahren geurteilt, Deubel habe mit seiner Verurteilung wegen Untreue am Nürburgring seine Pension verloren.

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