Süddeutsche Zeitung

Justiz - Werl:Gefährlicher Häftling nach zwei Wochen weiter auf der Flucht

Werl (dpa/lnw) - Zwei Wochen nach der Flucht eines als gefährlich geltenden Straftäters in Ostwestfalen sucht die Polizei mit drei Fotos nach dem Mann. Trotz einer europaweiten Fahndung gebe es keine Hinweise, wo der Mann stecken könnte, sagte ein Sprecher der Polizei Bielefeld am Dienstag. "Der ist weg, spurlos verschwunden." Der 31-Jährige war in der Sicherungsverwahrung der JVA Werl untergebracht und seinen zwei Begleitern am 20. März bei einer Ausführung entwischt. Weil er weder Hand- noch Fußfesseln trug, konnte er in der Wohnung seiner Eltern in Bad Salzuflen flüchten.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Werl (dpa/lnw) - Zwei Wochen nach der Flucht eines als gefährlich geltenden Straftäters in Ostwestfalen sucht die Polizei mit drei Fotos nach dem Mann. Trotz einer europaweiten Fahndung gebe es keine Hinweise, wo der Mann stecken könnte, sagte ein Sprecher der Polizei Bielefeld am Dienstag. "Der ist weg, spurlos verschwunden." Der 31-Jährige war in der Sicherungsverwahrung der JVA Werl untergebracht und seinen zwei Begleitern am 20. März bei einer Ausführung entwischt. Weil er weder Hand- noch Fußfesseln trug, konnte er in der Wohnung seiner Eltern in Bad Salzuflen flüchten.

Der Deutsche mit serbischen Wurzeln entkam mit dem Auto seiner Eltern, das seitdem ebenfalls nicht gesichtet wurde. Es gebe zwar Hinweise aus der Bevölkerung, aber keine entscheidenden, sagte der Sprecher. Daniel V. gilt als gewalttätig und könnte bewaffnet sein. "Wir gehen davon aus, dass er irgendwo auffallen wird und wir ihn dann fassen", sagte der Polizeisprecher.

Die Flucht beschäftigt auch die Landespolitik. Nach einem Bericht von Justizminister Peter Biesenbach (CDU) im Düsseldorfer Landtag wird der Vorfall nun am Donnerstag auch Thema im Innenausschuss sein.

Der mit Haftbefehl Gesuchte hatte bereits eine Reihe von Straftaten - Gewaltdelikte, Raubüberfälle - begangen, schoss dann 2014 einem Türsteher ins Bein. Er wurde "wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe" zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, kam danach im März 2018 in die Sicherungsverwahrung.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190402-99-649597
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal