Justiz - Weimar:Kreistagswahl beschäftigt den Verfassungsgerichtshof

Deutschland
Das Gerichtsgebäude des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Weimar (dpa/th) - Die erste gemeinsame Kreistagswahl von Eisenach und dem Wartburgkreis wird ein Fall für den Thüringer Verfassungsgerichtshof. In einem Organstreitverfahren geht es um die Chancen einer kleinen Partei, unter den damaligen Corona-Bedingungen die Voraussetzungen für einen Wahlvorschlag zu erfüllen, wie der Verfassungsgerichtshof am Montag mitteilte. Kläger ist der Thüringer Landesverband der Ökoligischen Demokratischen Partei (ÖDP). Dieser sehe seine Rechte auf Chancengleichheit als politische Partei und auf Gleichheit der Wahl verletzt, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

Um bei der Kreistagswahl berücksichtigt zu werden, hätte die ÖDP etwa 200 Unterschriften sammeln müssen, wie eine Gerichtssprecherin erläuterte. Nach Meinung der ÖDP wurde dies durch die Bedingungen der Corona-Pandemie erschwert. Nun soll das Verfassungsgericht klären, ob das Vorgehen rechtens war.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin steht dabei aber nicht im Raum, dass die Wahl wiederholt werden müsste. Vielmehr gehe es um eine Feststellung, ob die Rechte der Antragstellerin - in diesem Fall der ÖDP - verletzt wurden.

Die Kreistagswahl im Sommer 2021 war die erste nach der beschlossenen Fusion des Wartburgkreises mit der einst kreisfreien Stadt Eisenach.

© dpa-infocom, dpa:220404-99-792646/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: