Justiz:US-Supreme Court verhindert Hinrichtung in Arkansas

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Proteste gegen eine geplante Serie von Hinrichtungen im US-Bundesstaat Arkansas vor dem Parlamentsgebäude in Little Rock. Foto: Stephen B. Thornton/The Arkansas Democrat-Gazette/AP (Foto: dpa)

Little Rock (dpa) - Der Oberste Gerichtshof der USA hat die im Bundessstaat Arkansas geplanten Hinrichtungen blockiert. Der Supreme Court lehnte am späten Montagabend (Ortszeit) die Berufung von Arkansas ab und betätigte damit eine Entscheidung des dortigen Obersten Gerichtshofes, die noch für den Abend geplanten zwei Exekutionen per Giftspritze auszusetzen.

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Little Rock (dpa) - Der Oberste Gerichtshof der USA hat die im Bundessstaat Arkansas geplanten Hinrichtungen blockiert. Der Supreme Court lehnte am späten Montagabend (Ortszeit) die Berufung von Arkansas ab und betätigte damit eine Entscheidung des dortigen Obersten Gerichtshofes, die noch für den Abend geplanten zwei Exekutionen per Giftspritze auszusetzen.

Die Generalstaatsanwältin von Arkansas, Leslie Rutledge, hatte mit der Berufung beim Supreme Court erreichen wollen, dass eine der beiden Exekution stattfinden kann. Es wäre die erste in dem südlichen Bundesstaat seit 2005 gewesen.

Der Supreme Court in Washington verhinderte mit seiner Entscheidung konkret die Exekution von Don Davis. Dieser hatte bereits sein letztes Mahl eingenommen, als das Oberste Gericht die Aussetzung der Exekution bestätigte, wie der US-Sender CNN berichtete. Gründe für ihre Entscheidung gaben die Richter zunächst nicht bekannt.

Arkansas will bis zum 27. April mindestens acht zum Tode verurteilte Straftäter hinrichten lassen, weil die Haltbarkeit des Mittels Midazolam Ende des Monats abläuft, das Teil des Giftcocktails bildet. Die Verwendung dieser Substanz ist höchst umstritten. In der Vergangenheit hatte es beim Einsatz des Mittels Berichte über qualvolle Tode gegeben.

Bereits über das Osterwochenende gab es ein juristisches Tauziehen um die geplanten Exekutionen. Eine Bundesrichterin stoppte am Samstag vorübergehend alle Hinrichtungen und bezog sich dabei auf generelle Klagen von Häftlingen gegen die Giftinjektionen und insbesondere den Einsatz von Midazolam. Ein Berufungsgericht kippte diese Entscheidung - ein Teilsieg für Arkansas.

Doch in einem anderen Verfahren setzte der Oberste Gerichtshof von Arkansas dann die für Ostermontag vorgesehenen Exekutionen von Davis und einem weiteren Häftling aus. Rutledge legte im Fall Davis Berufung ein und zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung des Supreme Court: "Die Familien haben schon zu lange auf Gerechtigkeit gewartet, und ich werde damit fortfahren, dies zu meiner Priorität zu machen", twitterte sie. Die geplante Serie von Hinrichtungen in Arkansas hatte heftige Proteste und auch international Empörung ausgelöst.

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