Justiz - Trier:Richterbund will flexiblere Altersgrenzen für Ruhestand

Trier (dpa/lrs) - Der rheinland-pfälzische Landesverband des Deutschen Richterbundes fordert eine gesetzliche Regelung zur freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Richter und Staatsanwälte. Damit könne man die Folgen der derzeit rollenden "Pensionswelle" etwas abfedern, sagte der Vorsitzende Thomas Albrecht der Deutschen Presse-Agentur in Trier. Es gebe viele Richter und Staatsanwälte, "die wären gerne bereit, ein bisschen länger zu arbeiten". Denkbar wäre bis zum Alter von 68 oder 69 Jahren. In anderen Bundesländern gebe es diese Option bereits, sagte der Trierer Oberstaatsanwalt. Rheinland-Pfalz habe das bisher abgelehnt.

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Trier (dpa/lrs) - Der rheinland-pfälzische Landesverband des Deutschen Richterbundes fordert eine gesetzliche Regelung zur freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Richter und Staatsanwälte. Damit könne man die Folgen der derzeit rollenden "Pensionswelle" etwas abfedern, sagte der Vorsitzende Thomas Albrecht der Deutschen Presse-Agentur in Trier. Es gebe viele Richter und Staatsanwälte, "die wären gerne bereit, ein bisschen länger zu arbeiten". Denkbar wäre bis zum Alter von 68 oder 69 Jahren. In anderen Bundesländern gebe es diese Option bereits, sagte der Trierer Oberstaatsanwalt. Rheinland-Pfalz habe das bisher abgelehnt.

Nach wie vor sei die Personalsituation bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz angespannt, sagte Albrecht. "Es sind ein paar Stellen zusätzlich geschaffen worden, aber das reicht nicht aus", sagte der 63-Jährige, der seit März dem Verband vorsteht. Vor allem: "Bei allen großen Landgerichten brennt es."

Neben zusätzlichen Stellen gebe es weitere Möglichkeiten, Richter zu entlasten, sagte Albrecht. Dazu gehöre, Verfahrensordnungen weiter zu vereinfachen - ohne den Rechtsstaat zu beeinträchtigen. So sollte bei Bagatelldelikten, die erstinstanzlich vor einem Amtsgericht behandelt werden, künftig nur noch ein Rechtsmittel zur Überprüfung von Entscheidungen eingeräumt werden. Bisher sei in solchen Fällen erst Berufung und dann Revision möglich.

Nach Angaben des Justizministeriums in Mainz sind derzeit 293 Staatsanwälte und 1017 Richter in Rheinland-Pfalz tätig. In den vergangenen Haushaltsjahren 2017 und 2018 sowie im laufenden Doppelhaushalt 2019/2020 seien insgesamt 77 neue Stellen für Richter bei Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und Verwaltungsgerichten sowie für Staatsanwälte geschaffen worden.

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