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Justiz - Trier:Asylverfahren immer länger: Kritik von Gerichtspräsident

Trier (dpa/lrs) - Gerichtliche Verfahren rund um Asylklagen dauern in Rheinland-Pfalz immer länger. Mittlerweile sind es nach Angaben des im Land zentral für diese Fälle zuständigen Verwaltungsgerichts Trier im Schnitt etwa 15 Monate. Im Jahr 2016 seien es noch zwei Monate gewesen, wie der "Trierische Volksfreund" (Freitag) berichtete. Selbst Eilverfahren dauerten fast ein halbes Jahr.

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Trier (dpa/lrs) - Gerichtliche Verfahren rund um Asylklagen dauern in Rheinland-Pfalz immer länger. Mittlerweile sind es nach Angaben des im Land zentral für diese Fälle zuständigen Verwaltungsgerichts Trier im Schnitt etwa 15 Monate. Im Jahr 2016 seien es noch zwei Monate gewesen, wie der "Trierische Volksfreund" (Freitag) berichtete. Selbst Eilverfahren dauerten fast ein halbes Jahr.

Der Präsident des Trierer Gerichts, Georg Schmidt, bemängelte in der Zeitung, diejenigen, die keinen Erfolg hätten, könnten "so viele Folgeanträge schreiben und Eilverfahren anstrengen, wie sie wollen". Schmidt sagte dem Blatt weiter: "Es gibt kein Gebiet im Verwaltungsrecht, in dem das Vollzugsdefizit größer ist als im Ausländer- und Asylrecht."

Für problematisch hält er auch die Dublin-III-Verordnung. Die sieht vor, dass Asylbewerber innerhalb von sechs Monaten in das EU-Land gebracht werden können, in dem sie zuerst registriert wurden. Danach liegt die Zuständigkeit für das Asylverfahren beim jeweiligen Aufenthaltsland. "Das System ist in der Praxis zusammengebrochen", sage Schmidt dem "Trierischen Volksfreund". Da Betroffene sich inzwischen juristisch gegen Dublin-Bescheide wehren könnten, zögen sich Verfahren oft so lange hin, dass die Sechsmonatsfrist überschritten werde - und danach sei nicht mehr das andere EU-Land, sondern Deutschland für den Flüchtling zuständig.

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