Justiz - Stuttgart:Arbeitstempo eines Richters wird erneut verhandelt

Stuttgart (dpa/lsw) - Der Rechtsstreit über das Arbeitstempo eines Richters beschäftigt die Justiz seit Jahren. Nun wird der Fall am kommenden Dienstag teilweise erneut vor dem Dienstgerichtshof für Richter am Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt, wie ein Sprecher mitteilte. Zuletzt beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im September 2017 mit dem Fall.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Der Rechtsstreit über das Arbeitstempo eines Richters beschäftigt die Justiz seit Jahren. Nun wird der Fall am kommenden Dienstag teilweise erneut vor dem Dienstgerichtshof für Richter am Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt, wie ein Sprecher mitteilte. Zuletzt beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im September 2017 mit dem Fall.

Dort hatte der Richter aus Freiburg einen Etappensieg errungen. Der Mann wehrt sich gegen eine dienstrechtliche Ermahnung, seine Fälle schneller abzuschließen. Er sieht sich dadurch in seiner richterlichen Unabhängigkeit verletzt. Mit seinen Klagen blieb der Jurist früheren Angaben zufolge erfolglos. Der BGH hob das Urteil der Vorinstanz jedoch damals auf und verwies die Sache zurück an das Oberlandesgericht Stuttgart.

Eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit liegt dem BGH zufolge vor, wenn einem Richter ein Pensum abverlangt wird, das "sich allgemein, also auch von anderen Richtern, sachgerecht nicht mehr bewältigen lässt". Bei dieser Beurteilung kann die Anzahl der Fälle, die im Durchschnitt an einem Gericht erledigt werden, nur ein Anhaltspunktsein. Verfahren könnten nämlich auch nicht sachgerecht abgeschlossen werden.

Die Erledigungszahlen des Klägers entsprachen zwischen 2008 und 2010 etwa 68 Prozent von dem, was seine Kollegen im Schnitt erreicht hatten. Das Oberlandesgericht muss nun klären, ob der Freiburger Richter schneller mehr Verfahren sachgerecht hätte abschließen können. Im ersten Urteil hatte es dies den früheren Angaben zufolge nicht getan.

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