Justiz:Strafe für Ex-Richter, der Angeklagten in eine Zelle sperrte

Justiz in Kassel

Das Kasseler Justizgebäude, in dem sich auch das Landgericht befindet (Archivbild).

(Foto: dpa)
  • Ein Richter in Hessen ließ 2009 einen Angeklagten eine Minute lang "testweise" in eine Gewahrsamzelle sperren.
  • Wenig später sah er sich mit einer Anzeige wegen Rechtsbeugung und Aussageerpressung konfrontiert, wurde jedoch vom Landgericht Kassel freigesprochen.
  • Das Urteil wurde vom BGH aufgehoben und neu verhandelt. Nun hat frühere Richter eine einjährige Bewährungsstrafe erhalten.

Ein früherer Richter hat eine einjährige Bewährungsstrafe erhalten, weil er einem einstigen Angeklagten einen Ausblick auf die drohende Zukunft gab: Er hatte den wegen Exhibitionismus angeklagten Mann kurzzeitig eingesperrt. Das Landgericht Kassel verurteilte den 40-jährigen Juristen für seine "fürchterlich schlechte Idee" nun wegen Rechtsbeugung und Aussageerpressung.

Der ehemalige Richter Christoph R. war 2011 schon einmal deshalb angeklagt gewesen, damals sprach ihn das Landgericht Kassel jedoch frei. Im Jahr darauf hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf, da die Beweisführung des Landgerichts nicht ausreichend gewesen sei. Der Vorfall selbst hatte sich bereits 2009 während einer Verhandlung am Amtsgericht Eschwege ereignet. Damals hatte R. als Richter einen Angeklagten rund eine Minute lang "testweise" für in eine Gewahrsamzelle gesperrt.

R. sagte später, dass er dem Mann verdeutlichen wollte, was ihm einmal drohen könne und ihn in eine Therapie habe bringen wollen. Die Probehaft zeigte Wirkung, der Beschuldigte gestand damals seine Taten: Er sei als Exhibitionist rückfällig geworden und mit offener Hose durch eine Fast-Food-Filiale gelaufen. Zudem willigte er in eine Therapie ein und erklärte, die ebenfalls verhängte 400-Euro-Strafe nicht anfechten zu wollen. Zuvor hatte er noch im Brief an den Richter R. um Milde ersucht, was dieser als Schuldeingeständnis bewertete.

Eine anonyme Anzeige beim Landgerichtspräsidenten ein halbes Jahr später brachte R. in Bedrängnis: Er wurde wegen Rechtsbeugung angeklagt und ein Jahr nach Beginn seiner Probezeit entlassen. Seitdem war der 40-Jährige nicht mehr als Richter oder Anwalt tätig.

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