Justiz - Schleswig:Sperrung von Naherholungsgebieten im Kreis Pinneberg besteht

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Schleswig (dpa/lno) - Das coronabedingte Betretungsverbot für drei Naherholungsgebiete im Kreis Pinneberg bleibt bestehen. Das entschied das Verwaltungsgericht Schleswig am Freitag in einem Eilverfahren (Az.: 1 B 9/21)n, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Geklagt hatte eine Privatperson.

Aufgrund einer Überschreitung der Marke von 200 Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen hatte der Landkreis ein bis Sonntag befristetes Betretungsverbot für die Naherholungsgebiete Himmelmoor (Quickborn), Holmer Sandberge und Hetlinger Schanze (beide Amt Geest und Marsch) erlassen, um den Tagestourismus zu begrenzen. Dort habe es in der Vergangenheit Menschenansammlungen gegeben. Mildere Mittel wie eine Sperrung von Parkplätzen hätten sich als nicht effektiv erwiesen.

Das Verwaltungsgericht stellte weder eine offensichtliche Rechtmäßigkeit, noch die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Betretungsverbots fest. Bei einer Folgenabwägung hätten die Gemeinwohl-Gründe der Abwehr von Gesundheitsschäden und der Sicherstellung der medizinischen Versorgung angesichts der hohen Infektionszahlen im Kreis die privaten Interessen des Klägers überwogen. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

© dpa-infocom, dpa:210129-99-226043/2

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