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Justiz - Schleswig:Regierung prüft Vorgehen bei Generalstaatsanwalts-Stelle

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Schleswig (dpa/lno) - Nach dem Ernennungsstopp im Fall der Generalstaatsanwalts-Stelle in Schleswig-Holstein durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) will das Justizministerium das weitere Vorgehen beraten. "Die umfangreiche Entscheidung des Senats wird derzeit darauf geprüft, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, damit das weitere Verfahren über die Stellenbesetzung fehlerfrei und möglichst zügig durchgeführt werden kann", sagte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag

Das OVG hatte am Mittwoch vorläufig untersagt, die Stelle mit der ausgewählten Leiterin der Kieler Staatsanwaltschaft, Birgit Heß, zu besetzen. Der Beschluss sei unanfechtbar (Az. 2 MB 8/22).

Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts hatte der Leiter der Lübecker Staatsanwaltschaft, Ralph Döpper, eingelegt. Er hatte sich neben Heß und Vize-Generalstaatsanwalt Georg-Friedrich Güntge beworben. Güntge ist derzeit kommissarischer Generalstaatsanwalt. Im Mai hatte das Verwaltungsgericht in Schleswig die Anträge von Döpper und Güntge auf vorläufigen Stopp des Besetzungsverfahrens abgelehnt.

Während das Verwaltungsgericht zu dem Schluss gekommen war, dass die getroffene Auswahl weder Formfehler noch sachliche Mängel aufweise, sah das OVG das Recht des Mitbewerbers auf eine ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung aus mehreren Gründen als verletzt an. Der Jurist könne deshalb verlangen, dass über seine Bewerbung nochmals und nunmehr fehlerfrei entschieden werde. Es sei auch nicht ausgeschlossen, dass er in einem neuen Auswahlverfahren erfolgreich sein werde.

Der Generalstaatsanwalt ist höchster Ankläger des Landes und Vorgesetzter der dem Oberlandesgericht zugeordneten Staatsanwaltschaft. Zudem hat er die Dienstaufsicht über alle Staatsanwälte in den vier Landgerichtsbezirken.

© dpa-infocom, dpa:220922-99-855830/2

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