Justiz - Saarlouis:Frau klagt erneut gegen Corona-Kontaktbeschränkung

Corona
Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen, die sich auf einem Tisch stapeln. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Saarlouis (dpa/lrs) - Auch bei der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung wehrt sich eine Frau im Saarland gegen die Kontaktbeschränkungen. Sie habe beim Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes erneut einen Eilantrag auf vorläufige Außervollzugsetzung gestellt, teilte das OVG am Montag in Saarlouis mit. Nach der aktuellen Verordnung sind private Zusammenkünfte auf einen Haushalt und eine nicht in diesem Haushalt lebende Person beschränkt (Az.: 2 B 25/21).

Die Frau sieht sich laut Gericht durch die Regel daran gehindert, ihre Enkel gemeinsam mit ihrem Mann und mit deren Eltern zu treffen, zu besuchen oder Besuch von ihnen zu bekommen. Sie sei der Ansicht, dass auch die neue Verordnung den Schutz der Familie nicht ausreichend berücksichtige.

Die Frau hatte bereits gegen die Vorläufer-Verordnung einen solchen Antrag gestellt. Daraufhin hatte das OVG die Kontaktbeschränkungen im Familienkreis in der vergangenen Woche vorläufig außer Kraft gesetzt. Das OVG hatte einen Widerspruch zwischen zwei Regeln gesehen und die Saar-Landesregierung zur Klarstellung aufgefordert (Az.: 2 B 7/21). Dieser Aufforderung war die Landesregierung nachgekommen.

Über den Eilantrag im Normenkontrollverfahren solle zeitnah entschieden werden, sagte eine Sprecherin des OVG. Die aktuelle Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist seit Montag (25. Januar) in Kraft.

© dpa-infocom, dpa:210125-99-163686/2

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