Justiz - Saarbrücken:Klage gegen U-Ausschuss zu Missbrauchsverdacht gescheitert

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Ein Gang der Uniklinik Homburg ist zu sehen. Foto: Becker & Bredel/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Der Untersuchungsausschuss des saarländischen Landtags zum Umgang mit Verdachtsfällen von Kindesmissbrauch am Uniklinikum in Homburg kann seine Arbeit fortsetzen. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes wies am Dienstag eine Beschwerde eines früheren Klinikleiters gegen die Erweiterung des Auftrags des U-Ausschusses als "unbegründet" ab, wie eine Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs mitteilte. Der Landtag müsse aber das Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten sicherstellen, gaben die Richter mit auf den Weg. Der Ausschuss kommt an diesem Donnerstag zu seiner nächsten Sitzung im Saar-Landtag zusammen.

Die Auftragserweiterung im Ausschuss sei nicht verfassungswidrig, teilte der Gerichtshof mit. Es sei sogar "verpflichtend", dass "Strukturen und Organisation des Universitätsklinikums auf einen sachlich und rechtlichen korrekten Umgang mit Hinweisen auf einen Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern" überprüft würden.

Bei der Aufklärungsarbeit müsse der U-Ausschuss aber "durch geeignete Schutzvorkehrungen" verhindern, dass personenbezogene Informationen und Daten, "an denen kein überwiegendes Allgemeininteresse besteht, einem weiteren Personenkreis zur Kenntnis gelangen". Dazu zählten neben möglichen Verantwortlichen auch betroffene Kinder, deren private oder intime Daten nicht offenbart werden dürften.

Warum hatte der Mediziner geklagt? Zum einen sah er sein Persönlichkeitsrecht verletzt, weil durch die Erweiterung der Eindruck erweckt werde, ihn treffe die Verantwortung für alle möglichen Missbrauchsfälle im Uni-Klinikum seit 2003, teilte der Verfassungsgerichtshof mit. Zum anderen ging es um sein Grundrecht auf Datenschutz, das er ebenfalls verletzt sah. Beides sah der Verfassungsgerichtshof nicht gegeben.

Der Kläger leitete die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Zunächst hatte sich der U-Ausschuss auf den Umgang des Klinikleiters mit möglichen Missbrauchsfällen in seiner Klinik beschränkt. Nach dem Bekanntwerden von Missbrauchs-Verdachtsfällen in der HNO-Klinik wurde der Untersuchungsauftrag des Landtagsgremiums im Dezember 2019 auf diese Fälle ausgedehnt. Neben dem klagenden Klinikleiter wurde auch der Direktor der HNO-Klinik zum Betroffenen erklärt, hieß es.

Hintergrund ist der im vergangenen Sommer bekanntgewordene Missbrauchsverdacht gegen einen 2016 gestorbenen Assistenzarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Homburg. Er soll von 2010 bis 2014 mehrere Kinder bei Untersuchungen sexuell missbraucht haben. Im Herbst wurden dann zudem zurückliegende Verdachtsfälle von sexuellem Missbrauch an der HNO-Klinik am Uniklinikum bekannt.

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