Süddeutsche Zeitung

Justiz:Haftstrafe für Nutella-Dieb

  • Einem weiteren Mitglied der sogenannten Nutella-Bande wurde der Prozess gemacht.
  • Der 33-Jährige war am Diebstahl von mehr als 4700 Gläsern beteiligt.
  • Eine Bewährungsstrafe war nicht möglich, weil der Mann bereits vorbestraft war.

Angeklagter war an mehreren Diebstählen beteiligt

Das Amtsgericht Fulda hat ein Mitglied der sogenannten Nutella-Bande zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Das Schöffengericht zeigte sich am Dienstag überzeugt davon, dass der Angeklagte unter anderem dabei war, als rund 4700 Gläser Nutella von einem Sattelauflieger im hessischen Niederaula gestohlen wurden. Die Verhandlungen dauerten fast neun Stunden.

Die Staatsanwaltschaft hatte 20 Monate Haft für den Mann gefordert. Nach Auffassung der Anklage hatte der 33-Jährige als Mittelsmann fungiert und die Nutella-Gläser einem Kunden für 4000 Euro im Internet angeboten. Dem potenziellen Kunden habe er Ort und Zeitpunkt der Verladung in Niederaula genannt. Dort hatte die Kriminalpolizei am 3. Mai 2013 mehrere Täter auf frischer Tat erwischt und festgenommen.

Der Nutella-Dieb war bereits vorbestraft

Eine Bewährungsstrafe sei nicht mehr möglich, weil der Mann bereits vorbestraft war, sagte der Richter. Innerhalb seiner Bewährungszeit habe er insgesamt drei schwere Diebstähle begangen.

Nach Auffassung des Gerichts war der 33-Jährige außerdem beim Diebstahl von 577 Kartons mit Modellbausätzen im Wert von 12 000 Euro sowie Audioartikeln im Wert von 7500 Euro von weiteren Lastwagen in Fulda dabei gewesen. Er müsse gewwusst haben, dass es heiße Ware war, als er 21 Modellbausatz-Kartons und zehn Lautsprecherboxen im Internet versteigert habe, sagte der Richter. Der Angeklagte selbst schwieg vor Gericht.

Im April wurden bereits fünf Bandenmitglieder verurteilt

Das Landgericht Fulda verurteilte in diesem Zusammenhang bereits im April drei Männer und zwei Frauen zu Haftstrafen. Der 33-Jährige aus Fulda saß damals nicht mit auf der Anklagebank, weil seine Internetauktionsverkäufe erst aufwendig ausgewertet werden mussten. Zum Verhängnis wurden ihm im Falle des Schokoaufstrichs die Chargennummern, die zu den gestohlenen Gläsern passten.

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