Justiz - Naumburg (Saale):Gemeinnützige Arbeit statt Knast: Angebot seltener genutzt

Burgenlandkreis
Ein Vogel sitzt auf einem Sperrdraht von der Justizvollzugsanstalt Burg. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa (Foto: dpa)

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Naumburg (dpa/sa) - Rasen mähen, Hecke schneiden, saubermachen und damit einer kurzen Haftstrafe entgehen? Dafür entscheiden sich in Sachsen-Anhalt immer weniger Verurteilte. Wer eine Ersatzfreiheitsstrafe nicht zahlt, geht zumeist lieber in den Knast, wie Zahlen der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg zeigen. Im vergangenen Jahr haben demnach 637 Verurteilte die gegen sie verhängten Ersatzfreiheitsstrafen abgewendet, indem sie gemeinnützige Arbeit leisteten. Das seien 5,6 Prozent weniger gewesen als noch 2018. Der Trend der Vorjahre setze sich fort, sagte Sprecher Klaus Tewes.

Noch deutlicher ging der Statistik zufolge die Zahl der eingesparten Hafttage zurück. Sie nahm den Angaben zufolge binnen eines Jahres um knapp 13 Prozent ab und lag noch bei 26 043 Tagen. Das entspricht mehr als 71 Jahren. Die Arbeitsleistenden hätten sich im Durchschnitt 40,9 Hafttage erspart. 2018 lag der Schnitt noch bei 44,3 Tagen.

Wenn der Verurteilte Arbeitsstunden leistet, hat sich seine Ersatzfreiheitsstrafe erledigt. Die Arbeit muss aber unentgeltlich sein und dem öffentlichen Wohl dienen. Die Vollstreckung eines Tages kann den Angaben zufolge in der Regel durch sechs Stunden freie Arbeit abgewendet werden.

"Die Angebote werden weiter von den Staatsanwaltschaften unterbreitet", sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Tewes. "Die Leute lehnen das ab." Sie wollten nicht arbeiten oder sie seien nicht verlässlich. Selbst wer schon im Gefängnis sitze, könne den verbleibenden Teil der Strafe noch durch freie Arbeit ersetzen.

Bei ihrem Angebot blieben die Staatsanwaltschaften auch angesichts der sinkenden Nachfrage. Es würden ja immerhin noch viele Hafttage gespart, die das Land viel kosteten. "Wir versuchen, den Verurteilten Brücken zu bauen", fasste Tewes das Prinzip zusammen.

Verurteilte können gemeinnützige Arbeit leisten, um einer Haftstrafe zu entgehen. Die Arbeit muss unentgeltlich und gemeinnützig sein, also dem öffentlichen Wohl dienen. In der Regel ersetzen laut der Generalstaatsanwaltschaft sechs Arbeitsstunden einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe.

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