Justiz - Münster:NRW-Verfassungsrichter stärken Minderheiten-Rechte

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Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: picture alliance / Uli Deck/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Münster (dpa/lnw) - Juristischer Erfolg für die Opposition: Landtagsabgeordnete von SPD und Grünen sind im Untersuchungsausschuss "Hackerangriff" in ihren Minderheiten-Rechten zu Unrecht eingeschränkt worden. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen am Dienstag in Münster entschieden. Die Beweisanträge der beiden Fraktionen zur Herausgabe von Handy-Verbindungsdaten von Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hätten von der Mehrheit von CDU und FDP zumindest zu einem Teil nicht abgeschmettert werden dürfen, urteilen die Verfassungsrichter. Sie sehen darin einen Bruch der Landesverfassung (Az.: VerfGH 6/20).

Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes war der Beweisantrag auch für dienstliche Verbindungsdaten des privaten Mobiltelefons des Ministers bis zu einem bestimmten Zeitpunkt legitim. Einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis sehen die Verfassungsrichter in diesem Fall nicht.

Das Beweiserhebungsrecht habe durchaus Grenzen, die sich insbesondere aus den Grundrechten ergeben, betonten die Verfassungsrichter. Davon würden auch politische Amtsträger oder Beamte profitieren. Eingriffe wie jetzt im Ausschuss von der Minderheit gefordert, seien aber verhältnismäßig, weil sie "allein auf die dienstliche Sphäre beschränkt blieben".

Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Ricarda Brandts, stellte in ihrer Urteilsbegründung klar, dass SPD und Grüne ein berechtigtes Interesse an einer Klärung der Frage hätten, auch wenn der Justizminister noch vor der mündlichen Verhandlung seine Bereitschaft zur Herausgabe der Verbindungsdaten geäußert hatte.

Aber: Zu Recht habe die Ausschuss-Mehrheit Beweisanträge abgelehnt, bei denen die Daten den Betroffenen nicht mehr vorliegen. "Die Beschaffung von Beweismitteln aus dem Herrschaftsbereich Dritter", also vom Provider, gehe über die Regeln zum Untersuchungsausschuss in der Landesverfassung hinaus, sagte Brandts in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Auch Beweisanträge zum Zeitraum nach dem 9. Mai 2018 seien zu Recht abgelehnt worden, weil dieser Zeitraum sich nicht mehr mit dem Aufklärungsauftrag des Ausschusses decke.

"Es ist peinlich, dass CDU und FDP sich in ihrem offensichtlich rechtswidrigen Verhalten nur noch durch das höchste Gericht in NRW stoppen lassen. Unser Beweisantrag zur Herausgabe der Telefondaten war zulässig und hätte nicht abgelehnt werden dürfen. Die Regierungsfraktionen können diesen CDU-Justizminister nun nicht mehr mit unlauteren Mitteln in Schutz nehmen und müssen aufhören, die Aufklärungsarbeit des Ausschusses zu behindern", sagte Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion, nach dem Urteil laut Mitteilung.

"Das Urteil des Verfassungsgerichts bestätigt, dass CDU und FDP kein Recht haben, Beweisanträge, die den Sachverhalt des Untersuchungsausschusses klären können, abzulehnen. Mit dem heutigen Urteil ist entschieden, dass das Recht der Minderheit, begründete Beweisanträge zu stellen und Beweise zu erheben, nicht durch Mehrheitsbeschlüsse einfach ausgehebelt werden kann", sagte der Obmann der Grünen im U-Ausschuss, Norwich Rüße.

Während die Verfassungsrichter den Gang nach Münster als begründet bezeichneten, sprach die CDU-Fraktion nach dem Urteil von "Triumpfgeheul der Opposition". "Dass SPD und Grüne überhaupt geklagt und dann ihre Klage aufrechterhalten haben, zeigt, dass es ihnen nie um Aufklärungsarbeit im Landtag ging. Das Triumphgeheul der Opposition ist bei dem heutigen Urteil völlig fehl am Platz", sagte der Sprecher der CDU im Ausschuss, Olaf Lehne, laut Mitteilung. Das Gericht habe SPD und Grünen jetzt erklärt, "wie sie ihren Antrag im Landtag rechtlich sauber hätten formulieren müssen und für welchen Zeitraum der Handyverbindungsdaten". Lehne weiter: "Wir haben der Opposition im Ausschuss und in Obleute-Runden dazu im Vorfeld mehrfach die Gelegenheit gegeben. Einem korrekten Antrag hätten wir zugestimmt, ein Gericht hätte man hierzu nie bemühen müssen."

In dem Untersuchungsausschuss geht es um die Frage, wann und wie lange der Justizminister mit der damaligen Agrarministerin Christina Schulze-Föcking (CDU) und einem Oberstaatsanwalt telefoniert hat, während auf dem Hof der Politikerin ermittelt wurde, nachdem es dort im März 2018 einen vermeintlichen Hackerangriff auf Fernseher und Tablet der Familie gegeben hatte. Der Ausschuss will klären, ob die Landesregierung die Öffentlichkeit getäuscht oder Einfluss auf Ermittler genommen hat. Die angebliche Attacke stellte sich als Bedienungspanne heraus.

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