Justiz - Münster:Verfassungsgerichtshof: Fitnessstudios in NRW bleiben zu

Corona
Das Foto zeigt den Eingangsbereich des Gebäudes für das Oberverwaltungsgericht und den Verfassungsgerichtshof in NRW. Foto: Roland Weihrauch/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Münster (dpa/lnw) - Auch nach einer weiteren Gerichtsentscheidung bleibt es dabei: Fitnesstudios in Nordrhein-Westfalen müssen bis mindestens Ende des Monats geschlossen bleiben. Mit der Ablehnung des Eilantrags eines Fitnessstudiobetreibers aus Essen bestätigte das Landesverfassungsgericht vorerst die coronabedingte Schließung der Sportstudios als Teil der Pandemieeindämmung im November. Die Gefahren der Covid-19-Pandemie seien weiterhin sehr ernst zu nehmen, teilte das Gericht zu seiner Entscheidung am Mittwoch mit. Durch die weiterhin hohe Zahl der Neuinfektionen, deren Quelle in den meisten Fällen nicht bekannt sei, müsse mit erheblichen Belastungen des Gesundheitssystems gerechnet werden. Dem Fitnessstudiobetreiber seien daher Einschränkungen bei der Berufsausübung zuzumuten. Das Verbot sei zudem bis 30. November befristet. Wirtschaftliche Nachteile würden durch erhebliche Corona-Hilfen ausgeglichen.

Das oberste Verwaltungsgericht hatte diese Frage kürzlich bereits geklärt und war zur selben Auffassung gelangt. Nach der Entscheidung im Eilverfahren bleibt die Verfassungsbeschwerde des Sportstudiobetreibers wegen Einschränkungen bei seiner Berufsfreiheit anhängig. Die Richter werden darüber zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich entscheiden.

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