Justiz - Münster:Ohne Urteil: Jurastudentin feiert Erfolg vor OVG

Deutschland
Ein Richterhammer und ein Strafgesetzbuch liegen auf einem Tisch. Foto: picture alliance / dpa (Foto: dpa)

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Münster (dpa/lnw) - Eine Jurastudentin aus Porta Westfalica hat sich in einem Streit um die Korrekturen von Klausuren auch ohne Urteil am Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen durchgesetzt. Die Klägerin hatte sich gegen das Land gewehrt, nachdem sie bei der staatlichen juristischen Pflichtfachprüfung durchgefallen war. "Es gibt kein Urteil, weil das Justizprüfungsamt den Bescheid aufgehoben hat", sagte Gerichtssprecherin Gudrun Dahme am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur nach der mündlichen Verhandlung in Münster. Fünf von sechs Klausuren werden jetzt nach Angaben des Gerichts nochmals neu bewertet, diesmal mit dem richtigen Personal (Az.: 14 A 2995/19).

Der Streit dreht sich um die Korrekturen von Klausuren. Laut Gesetz müssen diese jeweils durch einen Hochschullehrer, außerplanmäßigen Professor oder Privatdozenten der Rechtswissenschaften korrigiert werden. Im Fall der Frau aus Ostwestfalen aber war das nicht geschehen. Das Land hatte vor der Verhandlung angegeben, dass trotz fortlaufender Bemühungen deutlich weniger als die Hälfte der nötigen Prüfer gefunden werden. Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage in der ersten Instanz zwar abgewiesen, aber die Berufung der Klägerin zugelassen.

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