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Justiz - Münster:Gericht zum Klimacamp Aachen: Adresslisten Pflicht

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Münster (dpa/lnw) - Teilnehmer des Klimacamps Aachen müssen sich wegen der Corona-Pandemie in Adresslisten eintragen. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Mittwoch bestätigt. Der Veranstalter hatte sich für das Treffen mit rund 500 Umweltaktivisten (22.-28.9.) in einem Eilverfahren gegen die Anordnung der Stadt Aachen gewandt. Nach dem Verwaltungsgericht Aachen hat jetzt aber auch das OVG den Antrag abgewiesen.

Der Veranstalter könne das Treffen durchführen, auch wenn durch die Regeln der Coronaschutzverordnung einige Teilnehmer nicht kommen würden, weil sie ihre Identität nicht offenlegen wollten, heißt es in dem Beschluss der obersten NRW-Verwaltungsrichter. Die Sicherstellung der Rückverfolgung im Fall von Corona-Infektionen beschränke die Versammlungsfreiheit der Antragsteller nicht unverhältnismäßig, entschied der 13. Senat. Der Veranstalter muss die vollständigen Namen, Adressen und Telefonnummern der Teilnehmer erfassen, vier Wochen aufbewahren und den Behörden im Infektionsfall vorlegen.

Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

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