Justiz - Münster:Gericht: Sport draußen in Kleingruppen bleibt untersagt

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Münster/Kalkar (dpa/lnw) - Training in Kleingruppen im Freien bleibt nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW wegen der Corona-Pandemie derzeit untersagt. Ein Fitnesstrainer aus Dortmund hatte beim OVG gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes per Eilverfahren geklagt. Der Trainer wollte seine Kunden kontaktlos in Kleingruppen mit bis zu zwölf Teilnehmern weiter betreuen. Das Gericht aber bestätigte nach Angaben vom Donnerstag eine Entscheidung vom 13. November zum Verbot des Freizeit- und Amateursports (Az.: 13 B 1780/20.NE, nicht anfechtbarer Beschluss vom 25. November 2020).

Zwar sei der Trainer durch das Verbot des Freizeit- und Amateursports in seiner Berufsfreiheit tiefgreifend beeinträchtigt, erklärten die Richter. Dies sei aber auch wegen der angekündigten Wirtschaftshilfen des Bundes vorübergehend hinnehmbar und verhältnismäßig. Das Land wolle nachvollziehbar mit der Maßnahme eine unkontrollierte Infektionsausbreitung mit dem Coronavirus und damit erhebliche Gefahren für Leib und Leben verhindern.

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