Justiz - München:Mollath kündigt Schadenersatzklage gegen den Freistaat an

München (dpa/lby) - Nach angeblich ergebnislosen Verhandlungen mit der Staatsregierung will das Justizopfer Gustl Mollath seine Schadenersatzansprüche gegen den Freistaat nun auf dem Gerichtsweg durchsetzen. Ein neuerliches Ersuchen an Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) habe nicht zu einem verbesserten Angebot der Staatsregierung geführt. Mollath werde daher Klage erheben, teilte sein Anwalt Hildebrecht Braun am Dienstag in München mit.

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München (dpa/lby) - Nach angeblich ergebnislosen Verhandlungen mit der Staatsregierung will das Justizopfer Gustl Mollath seine Schadenersatzansprüche gegen den Freistaat nun auf dem Gerichtsweg durchsetzen. Ein neuerliches Ersuchen an Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) habe nicht zu einem verbesserten Angebot der Staatsregierung geführt. Mollath werde daher Klage erheben, teilte sein Anwalt Hildebrecht Braun am Dienstag in München mit.

Das bayerische Justizministerium habe seinem Mandanten im Herbst 2017 schriftlich mitgeteilt, dass in einem außergerichtlichen Vergleich maximal 170 000 Euro als Entschädigung in Betracht komme. Das lehne Mollath ab, weil damit weder der materielle Schaden noch der "immaterielle Schaden" abgedeckt sei. Als Beispiel führt er neben seinem Nettoverdienstausfall von 90 Monaten auch den Verlust seines Hauses in Nürnberg an.

Einzelheiten zu seinem weiteren Vorgehen und der Höhe der Schadenersatzansprüche wollen Mollath und sein Anwalt bei einer Pressekonferenz an diesem Donnerstag (1. März) in München erläutern.

Das Justizministerium bestätigte am Dienstag, dass die Staatsregierung nach umfassender Prüfung Mollath im Oktober 2017 eine Entschädigung von 170 000 Euro angeboten habe. Davon seien 70 000 Euro als Vorschuss an Mollath bereits ausgezahlt worden. Mit seinem Angebot sei der Freistaat an "die Grenzen des rechtlich Möglichen" gegangen und habe "die Möglichkeiten des haushälterischen Zulässigen voll ausgeschöpft", teilte ein Ministeriums-Sprecher mit.

Das Haushaltsrecht lasse es nämlich nicht zu, Entschädigungszahlungen nach freiem Ermessen zu gewähren. Vielmehr habe sich eine Entschädigung daran zu orientieren, wie wahrscheinlich es sei, dass sich ein Kläger mit seiner Schadenersatzforderung vor Gericht durchsetze. Dies schätzt das Justizministerium als sehr gering ein, da Mollath die mit seinem jahrelangen Psychiatrie-Aufenthalt verbundenen Schäden nur lückenhaft belegt habe.

Mollath war 2006 nach Körperverletzungsvorwürfen seiner Frau vom Landgericht Nürnberg-Fürth 2006 zwar wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Da ihm aber Gutachter - in Mollaths Augen zu Unrecht - Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit attestierten, wurde er gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen.

Mollath zählt zu den bekanntesten Justizopfern der deutschen Geschichte. Er hatte gegen seinen Willen mehr als sieben Jahre in der geschlossenen Psychiatrie zugebracht. Erst 2013 kam er frei. Ein Jahr später war er in einem aufsehenerregenden Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf der Körperverletzung seiner Ex-Frau freigesprochen worden. Das Regensburger Gericht war aber dennoch zu der Überzeugung gelangt, dass er seine Frau misshandelt hat.

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