Justiz - München:Bayern bekommt 22 Sonderdezernate gegen Hate-Speech

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München (dpa/lby) - Spätestens bis zum Jahreswechsel will Bayern zur Bekämpfung von Hate-Speech bei allen 22 Staatsanwaltschaften des Landes Sonderdezernate einrichten. "Dadurch haben wir spezialisierte Staatsanwälte in ganz Bayern vor Ort", sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in München. 22 Sonderdezernate brächten mehr als eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft. Unter Hate-Speech (Hassreden) versteht man menschenverachtende Aussagen gegen Einzelne oder Gruppen. Die sprachlichen Angriffe, Beleidigungen und Bedrohungen können auf Merkmale wie Hautfarbe, Herkunft, Sexualität, Geschlecht, Alter, Behinderung oder Religion von Menschen zielen.

Darüber hinaus kündigte Eisenreich an, zeitnah bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) einen Beauftragten der bayerischen Justiz zur strafrechtlichen Bekämpfung von Hate-Speech bestellen zu wollen. "Das soll auch ein klares Signal sein: Bekämpfung von Hate-Speech ist Extremismusbekämpfung", betonte Eisenreich. Wer Extremismus bekämpfen wolle, müsse auch entschlossen gegen Hass und Hetze im Netz vorgehen. "Unsere Justiz ist gut aufgestellt. Mit unserem Konzept gegen Hate-Speech erhöhen wir die Schlagkraft weiter."

Die ZET bei der Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt bereits jetzt zentral bei besonders bedeutsamen Verfahren wegen strafbarer Hate-Speech - etwa bei Morddrohungen gegen Politiker. Dabei arbeitet die Abteilung in komplexen Verfahren auch eng mit der auf Ermittlungen im Internet spezialisierten Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zusammen.

Im Kampf gegen Hassreden will Eisenreich auch die Betreiber sozialer Netzwerke stärker in die Pflicht nehmen. "Auskunftsersuchen unserer Strafverfolgungsbehörden müssen ohne Wenn und Aber beantwortet werden", sagte er. Bislang sei die Zusammenarbeit unzureichend. Strafbare Inhalte müssten ferner nicht nur schnell gelöscht, sondern erst bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden, insbesondere wenn es um schwerwiegende und offensichtliche Straftaten gehe. Auch müssten Betroffene Beleidigungen und Hasskommentare im Netz stoppen können, ohne erst vor Gericht ziehen zu müssen.

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