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Justiz - Mainz:Obduktion bestätigt: Mias Mörder hat sich erhängt

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Frankenthal/Landau (dpa/lrs) - Der Mörder von Mia hat sich in seiner Gefängniszelle in Schifferstadt (Pfalz) erhängt - das hat die Obduktion bestätigt. Das Rechtsmedizinische Institut in Mainz habe an der Leiche keine Hinweise auf Gewalteinwirkung durch Dritte feststellen können, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit.

Der aus Afghanistan stammende Abdul D. war am Donnerstagmorgen tot in seiner Zelle gefunden worden. Er hatte 2017 im pfälzischen Kandel seine Ex-Freundin Mia erstochen - wohl aus Eifersucht. Der Mord an der 15-Jährigen löste bundesweit Entsetzen aus. Im August 2018 wurde D. zu achteinhalb Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Kandel geriet nach der Tat in den Sog des Streits über deutsche Flüchtlingspolitik. Rechtspopulisten nahmen den Fall zum Anlass, um in Kandel und anderen Orten gegen die Regierung zu demonstrieren.

Am Freitag kritisierten Teilnehmer einer Kundgebung im unweit von Kandel gelegenen Landau erneut, dass Abdul D. nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Damit sei die damalige Gerichtsverhandlung in Landau nicht öffentlich und die Strafe "nicht hoch genug" gewesen, meinten Redner. Die Demonstration war schon länger angekündigt worden und keine unmittelbare Reaktion auf den Tod von Abdul D.

Nach der Obduktion in Mainz teilten die Behörden mit, die Befunde des rechtsmedizinischen Instituts seien "mit einem suizidalen Geschehen in Einklang zu bringen". Todesursache sei demnach "ein zentrales Regulationsversagen infolge Erhängens". Ein toxikologisches Zusatzgutachten werde noch erstellt. Damit können fremde Substanzen im Körper festgestellt werden, etwa Alkohol oder Drogen.

In der Jugendstrafanstalt war D. in einer Einzelzelle untergebracht. Das rheinland-pfälzische Justizministerium teilte am Freitag mit, dass er im Verlauf der Untersuchungshaft 2018 für längere Zeit überwacht worden war. Grund waren oberflächliche Schnittverletzungen, die er sich selbst beigebracht hatte. Danach sei D. wieder ganz normal untergebracht worden. "Hinweise auf eine akute Suizidgefahr bestanden aktuell nicht, insofern auch keine Notwendigkeit für eine besondere Kontrolle oder Überwachung", hieß es.

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