Justiz - Lüneburg:OVG lehnt Anträge zu Einzelhandel, Solarien, Möbelhäusern ab

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Eine Figur "Justitia" steht auf einem Schreibtisch. Foto: picture alliance / dpa (Foto: dpa)

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Lüneburg (dpa/lni) - Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in Eilbeschlüssen Anträge auf Öffnung von Möbelhäusern und Solarien abgelehnt. Die Richter des 13. Senats in Lüneburg wiesen zudem die Forderung nach einer Öffnung des Einzelhandels in einem Gebiet mit einer Inzidenz über 100 ab, wo die Lockerungen nach der Corona-Verordnung nicht greifen, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit. Zwei Betreiber von Bekleidungsgeschäften hatten den gemeinsamen Antrag gestellt. Das Land hatte einige Regeln gelockert, diese Schritte gelten aber nicht in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz von über 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohnern in den vergangenen 7 Tagen.

Ein Antrag zum Beherbergungsverbot zu touristischen Zwecken und zwei zur Schließung von Restaurants sind noch anhängig und sollen noch vor Ostern entschieden werden, sagte die Sprecherin. Der Senat sei sehr belastet mit den Corona-Verfahren. "Natürlich können jederzeit weitere Anträge gestellt werden, aber in Bezug auf das touristische Beherbergungsverbot sind keine Änderungen für die neue Verordnung angekündigt", erklärte sie.

© dpa-infocom, dpa:210323-99-938245/2

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