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Justiz - Kiel:Betroffenenstatus für Ex-Polizeidirektor im U-Ausschuss

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Kiel (dpa/lno) - Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur sogenannten Rockeraffäre muss einem ehemaligen Landespolizeidirektor vorläufig Betroffenenstatus gewähren. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Donnerstag entschieden. "Für mich ist das keine Niederlage für den Untersuchungsausschuss", sagte dessen Vorsitzender Tim Brockmann (CDU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Den Abgeordneten gehe es bei der Aufklärung möglicher Missstände in der Polizei im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Rockerkriminalität "um systemische Vorgänge und nicht um die Verantwortung einzelner Personen".

Der Ausschuss will mögliche Missstände in der Polizei im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Rockerkriminalität in früheren Jahren aufklären. Es geht um Vorwürfe der Aktenmanipulation, der Unterdrückung von Beweismitteln, Druck "von oben" und Mobbing.

Laut Brockmann bekommt der Ex-Landespolizeidirektor durch die Entscheidung das Recht zur Akteneinsicht und zur Benennung von Zeugen. Nach einem Kieler Oberstaatsanwalt ist er der zweite Zeuge mit dem Status eines Betroffenen.

SPD, SSW und AfD hatten sich bereits im April dafür ausgesprochen, dass der Beamte diesen Status erhalten sollte. Die für die Feststellung erforderliche Zweidrittelmehrheit kam im Ausschuss aber nicht zustande, weil sich die Koalitionsfraktionen von CDU, Grünen und FDP bei einer Abstimmung enthielten.

SPD-Obmann Kai Dolgner warf der Koalition am Freitag vor, durch die Entscheidung im April Zeit verloren zu haben. Dem Beamten "Betroffenenstatus zu gewähren, wäre ein Akt der Fairness gewesen und wir würden jetzt nicht mindestens vier Monate verlieren".

Der damalige Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) hatte den Landespolizeidirektor und den damaligen Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium im November 2017 nach massiver Kritik an deren Führungsstil abgelöst. Einen Zusammenhang seiner Personalentscheidungen mit der Rocker-Affäre bei der Polizei bestritt Grote aber.

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