Justiz - Karlsruhe:Ermittlungen zu Brandanschlag von 1991 wieder aufgenommen

Baden-Württemberg
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und Schriftzug Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Karlsruhe/Saarbrücken (dpa/lrs) - Rund 29 Jahre nach einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im saarländischen Saarlouis hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Es bestehe der Tatvorwurf des Mordes an einem 27 Jahre alten Asylbewerber aus Ghana, des versuchten Mordes zum Nachteil von 18 Menschen sowie der Brandstiftung mit Todesfolge, teilte ein Sprecher des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Ermittlungen bei der Landesjustiz seien damals eingestellt worden, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Auf Grundlage neuer Erkenntnisse sei das Verfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken wiederaufgenommen worden. "Es deuten gravierende Anhaltspunkte auf einen rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Hintergrund des Anschlags hin", sagte der Sprecher in Karlsruhe.

Vor diesem Hintergrund habe die Bundesanwaltschaft das Verfahren übernommen, da dieses "eine staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung" zum Gegenstand habe. Zuvor hatten saarländische Medien über die neuen Ermittlungen berichtet.

Bei dem am 19. September 1991 verübten Brandanschlag hatten nach damaliger Erkenntnis unbekannte Täter in der Asylbewerberunterkunft im Treppenhaus an einer Holztreppe Benzin entzündet. Ein Ghanaer kam dabei ums Leben, zwei Nigerianer wurden verletzt, die anderen Bewohner blieben unverletzt.

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