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Justiz:Hessens Antisemitismusbeauftragter fordert Strafverschärfung

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Eine Verschärfung des Strafrechts für die Bekämpfung von Volksverhetzung hat der hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker (CDU) gefordert. Die "Verbreitung von Antisemitismus von einer zur anderen Person" müsse grundsätzlich als Volksverhetzung gelten, verlangte er in einer am Montag veröffentlichten Erklärung. Dabei dürfe es nicht mehr darauf ankommen, ob sie "an öffentlichen oder vermeintlich privaten Orten stattfindet".

Bisher kann Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuches mit drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden, wenn sie "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören", erfolgt. Becker erklärte dazu, der "öffentliche Frieden" werde derzeit "durch die schleichende Festigung und Förderung eines antisemitischen Grundrauschens in unserer Gesellschaft zunehmend in Gefahr gebracht".

Wer die zerstörerische Kraft des Judenhasses "nur an Parolen auf öffentlichen Plätzen festmacht, lässt die Verbreitung von Wohnzimmer zu Wohnzimmer und von Klassenraum zu Klassenraum weiter zu". Das Strafrecht laufe "dem Antisemitismus hinterher und der Abstand vergrößert sich in gefährlicher Weise".

Das Bundesinnenministerium hatte am vergangenen Mittwoch mitgeteilt, dass die Zahl der antisemitischen Straftaten in Deutschland im vergangenen Jahr um 13 Prozent auf 2032 Delikte stieg. 93 Prozent davon seien rechts motiviert gewesen.

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