Justiz - Heidelberg:Leimener Kampfhunde-Attacke beschäftigt Justiz weiter

Baden-Württemberg
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: picture alliance / Peter Steffen/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Heidelberg/Leimen (dpa/lsw) - Ein Jahr nach der beinahe tödlichen Attacke zweier Kampfhunde auf einen Teenager in Leimen ist der Fall rechtlich noch nicht abgeschlossen. Zwar hat der vom Landgericht Heidelberg wegen schwerer Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilte Haupttäter die Revision zum Bundesgerichtshof zurückgezogen (Az.: 3 KLs 351 Js 1439/19 jug.). Aber die zwei anderen zu Bewährungsstrafen verurteilten jungen Männer wollen nach Angaben des Landgerichts weiter in der zweiten Instanz gegen die Entscheidung vom Dezember 2019 vorgehen.

Bei dem einen handelt es sich um den Bruder des Haupttäters und Besitzer der Hunde, der am Pfingstmontag 2019 seinem minderjährigen Bruder die Hunde verbotswidrig und ohne die vorgeschriebenen Maulkörbe überlassen hatte. Der andere ist ein Begleiter des Haupttäters beim Spaziergang mit den Tieren auf offenem Gelände in Leimen.

Wann sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigt, ist noch unklar. Das Gericht wird das Urteil des Landgerichts auf Rechtsfehler überprüfen, den Fall an sich also nicht mehr aufrollen.

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