Justiz - Hamburg:Zahl der Corona-Fälle in der JVA Fuhlsbüttel steigt deutlich

Corona
Ein Hinweisschild ist an der Gittertür der Justiz-Vollzugsanstalt (JVA) aufgehängt. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Hamburg (dpa/lno) - Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen in der Justizvollzugsanstalt Hamburg-Fuhlsbüttel ist um knapp ein Drittel gestiegen. Waren Anfang des Jahres noch 21 Gefangene positiv getestet worden, liegt die Zahl Stand Dienstag nun bei 30, wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Linken hervorgeht.

Die betroffenen Gefangenen seien auf eine Isolierstation verlegt worden. Dort könnten sie sich zwar auch im Freien aufhalten, das Arbeiten oder die Teilnahme an Stationsfreizeiten seien jedoch nicht möglich. Bis auf weiteres würden alle Gefangenen dreimal pro Woche auf das Coronavirus getestet.

Die Impfquoten in den fünf Hamburger Haftanstalten liegen teils deutlich unter den Werten der Gesamtbevölkerung, sie reichen bei der Grundimmunisierung von 44 Prozent in der Untersuchungshaftanstalt bis zu 73 Prozent in der JVA Fuhlsbüttel. Bei den Auffrischungsimpfungen reichen die Quoten von 8 Prozent in der Untersuchungshaftanstalt bis zu 21 Prozent in der JVA Glasmoor.

Hamburgweit sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts 77,8 Prozent der Bevölkerung grundimmunisiert. Eine Auffrischungsimpfung haben 41,2 Prozent erhalten. Der Senat wies jedoch darauf hin, dass die Daten wegen der ständigen Fluktuation in den Haftanstalten kaum mit denen der Gesamtbevölkerung verglichen werden könnten.

Die justizpolitische Sprecherin der Linken, Cansu Özdemir, forderte deutlich größere Anstrengungen beim Boostern. "Angesichts der Omikronvariante stellt die niedrige Quote an Auffrischungsimpfungen eine erhebliche Gefahr für die Gefangenen dar."

Wegen der Corona-Fälle wurden nach Angaben der Justizbehörde in der ersten Januarwoche sämtliche Betriebe mit Ausnahme der versorgungs- beziehungsweise systemrelevanten Arbeitsbereiche wie Küche, Bäckerei oder Garten- und Landschaftsbau geschlossen. Davon betroffen waren 112 einer Arbeit zugewiesene Inhaftierte. Die JVA Fuhlsbüttel verfügt über insgesamt 386 Haftplätze.

Die Behörde kündigte an, dass Gefangene und Sicherungsverwahrte, die wegen einer coronabedingten Schließung ihres Betriebs nicht arbeiten können, künftig eine Entschädigung erhalten sollen. Geplant sei, dass Gefangene die Hälfte, Sicherungsverwahrte 60 Prozent ihres Lohns erhalten. Sicherungsverwahrte erhielten etwas mehr, weil sie verfassungsrechtlich bessergestellt seien und Gerichte deren Unterbringungen nicht als Strafe, sondern als Maßregel zur Besserung und Sicherung anordneten.

"Wir schaffen so einen Ausgleich für die Zeit, in der die Gefangenen und Sicherungsverwahrten aufgrund der Corona-Lage nicht arbeiten können", sagte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Das federe die Folgen der Pandemie zusätzlich etwas ab. "Diese Regelungen haben wir jetzt auf den Weg gebracht." Die Entschädigung soll rückwirkend zum 1. Januar gezahlt werden. Bislang hatten Gefangene und Sicherungsverwahrte den Angaben zufolge lediglich einen Anspruch auf ein Taschengeld.

© dpa-infocom, dpa:220113-99-694110/5

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