Justiz - Halle (Saale):Weniger Fälle bei Arbeitsgerichten in Sachsen-Anhalt

Corona
Eine modellhafte Nachbildung der Justitia. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Halle (dpa/sa) - An den Arbeitsgerichten in Sachsen-Anhalt sind im vergangenen Jahr weniger Klagen eingegangen und mehr Verfahren erledigt worden. Die Zahl der eingegangenen Verfahren an den Gerichten in Dessau-Roßlau, Halle, Magdeburg und Stendal sank laut dem Landesarbeitsgericht von rund 9200 im Jahr 2019 auf knapp 8400. Erledigt wurden gut 8800 Fälle und damit etwa 600 mehr als noch im Vorjahr. Beim Landesarbeitsgericht hingegen stieg die Zahl der neu eingegangenen Verfahren binnen eines Jahres von 481 auf 788, erledigt wurden im vergangenen Jahr 593, 2019 waren es noch 546 gewesen.

"Eine signifikante Steigerung der Eingänge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie lässt sich demnach nicht feststellen", erklärte ein Sprecher auf Nachfrage. Beim Arbeitsgericht Dessau-Roßlau seien zwei Kündigungsschutzverfahren anhängig gewesen, bei denen es um Kündigungen eines Pflegedienstleistungsunternehmens gegenüber Mitarbeiterinnen gegangen sei. Die Frauen hatten sich nicht sofort impfen lassen. Die Streitigkeiten seien einvernehmlich durch Vergleich beendet worden, teilte das Landesarbeitsgericht weiter mit.

Mitte vergangenen Jahres hatte das Landesarbeitsgericht noch erwartet, dass in den Folgemonaten mehr Verfahren auflaufen würden, etwa Kündigungsschutzklagen in der Corona-Pandemie. Der Sprecher wies auch darauf hin, dass sich den Arbeitsrechtsstreitigkeiten in der Regel nicht unmittelbar entnehmen lasse, ob diese einen Corona-Bezug aufweisen. Die Arbeitsgerichte und das Landesarbeitsgericht seien wegen der Corona-Pandemie derzeit nicht eingeschränkt, hieß es weiter. Die personelle Besetzung mit Richterinnen und Richtern in der Arbeitsgerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt sei weiterhin ausreichend.

© dpa-infocom, dpa:210420-99-271758/2

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