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Justiz:Haftentlassung für Middelhoff gegen 895 000 Euro Kaution

Essen (dpa) - Der frühere Topmanager Thomas Middelhoff ist nach mehr als fünf Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Wie das Essener Landgericht mitteilte, hatten die Verteidiger des Managers zuvor die Kaution in Höhe von 895 000 Euro auf ein Konto der Gerichtskasse überwiesen.

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Essen (dpa) - Der frühere Topmanager Thomas Middelhoff ist nach mehr als fünf Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Wie das Essener Landgericht mitteilte, hatten die Verteidiger des Managers zuvor die Kaution in Höhe von 895 000 Euro auf ein Konto der Gerichtskasse überwiesen.

Das Gericht machte keine Angaben dazu, wer die Kaution gestellt hat. Das Geld sei in einer Summe überwiesen worden, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Auch die übrigen Auflagen wie die Abgabe der Reisepässe seien erfüllt worden.

Zum derzeitigen Aufenthaltsort des Managers wollte das Gericht keine Stellung nehmen. Die Verteidiger des 61-Jährigen waren zunächst nicht zu erreichen.

Middelhoff war im November 2014 unter anderem wegen Untreue zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt und wegen Fluchtgefahr noch im Gerichtssaal verhaftet worden. Der Richterspruch ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Middelhoff bestreitet die Vorwürfe.

Nachdem das Essener Gericht den Haftbefehl gegen den Manager bereits vor mehr als einer Woche unter Auflagen außer Vollzug gesetzt hatte, hatte sich die Haftentlassung des Managers verzögert, weil das Gericht zunächst nicht den Eingang der festgesetzten Kaution bestätigen konnte. Zuletzt hatte Middelhoff-Anwalt Hartmut Fromm auf die noch ausstehende Klärung von Formalien hingewiesen.

Die Kaution könne auch durch Verwandte, Freunde oder sonstige Dritte geleistet werden, hatte das Gericht damals mitgeteilt. Middelhoff selbst hatte Ende März einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt.

Der frühere Chef des Handelskonzerns Arcandor leidet an einer Autoimmun-Erkrankung, die nach Darstellung seiner Anwälte in der Haft aufgetreten ist und zunächst nur unzulänglich behandelt worden sei. Das Essener Gericht hatte eine mögliche Haftunfähigkeit wegen seiner Erkrankung nach einer Prüfung jedoch verneint.

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