Justiz:Gericht: Stundenlohn von zwei Euro ist sittenwidrig

Berlin (dpa) - Arbeitgeber dürfen Hartz-IV-Empfängern nicht nur zwei Euro Stundenlohn zahlen. Auch wenn es um einen Hinzuverdienst gehe, sei eine so geringe Entlohnung schlicht sittenwidrig, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Ein Jobcenter hatte dagegen geklagt, dass ein Rechtsanwalt zwei Hartz-IV-Empfänger für 100 Euro im Monat als Bürohilfen beschäftigte, ihnen dabei aber so viel Arbeit aufbürdete, dass am Ende ein Stundenlohn von weniger als zwei Euro übrig blieb.Das Jobcenter verlangt nun Nachzahlung.

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Berlin (dpa) - Arbeitgeber dürfen Hartz-IV-Empfängern nicht nur zwei Euro Stundenlohn zahlen. Auch wenn es um einen Hinzuverdienst gehe, sei eine so geringe Entlohnung schlicht sittenwidrig, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Ein Jobcenter hatte dagegen geklagt, dass ein Rechtsanwalt zwei Hartz-IV-Empfänger für 100 Euro im Monat als Bürohilfen beschäftigte, ihnen dabei aber so viel Arbeit aufbürdete, dass am Ende ein Stundenlohn von weniger als zwei Euro übrig blieb.Das Jobcenter verlangt nun Nachzahlung.

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