Justiz - Gera:Gericht: Wohnungsdurchsuchung nach Razzia rechtswidrig

Erfurt/Gera (dpa/th) - Die Durchsuchung einer Privatwohnung im Zusammenhang mit einer Razzia in einem linken Jugendbüro ist rechtswidrig gewesen. Das hat das Landgericht Gera entschieden, wie ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur sagte. Hintergrund für die Ermittlungen im März 2018 war demnach der Verdacht, dass auf einer Demonstration in Erfurt das Foto einer verbotenen kurdischen Organisation gezeigt und dieses dann von der Linke-Jugendorganisation solid Erfurt verbreitet worden war.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Erfurt/Gera (dpa/th) - Die Durchsuchung einer Privatwohnung im Zusammenhang mit einer Razzia in einem linken Jugendbüro ist rechtswidrig gewesen. Das hat das Landgericht Gera entschieden, wie ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur sagte. Hintergrund für die Ermittlungen im März 2018 war demnach der Verdacht, dass auf einer Demonstration in Erfurt das Foto einer verbotenen kurdischen Organisation gezeigt und dieses dann von der Linke-Jugendorganisation solid Erfurt verbreitet worden war.

Die Durchsuchung der Privatwohnung des Vorsitzenden des Stadtjugendrings Erfurt sei ohne den ausreichenden Verdacht geschehen, dass der Mann Mitglied der linken Jugendorganisation sei, erklärte nun der Gerichtssprecher. Die bei der Razzia sichergestellten Gegenstände müssten dem Betroffenen unverzüglich wieder ausgehändigt werden.

Veranlasst hatte die Razzia ein Geraer Staatsanwalt, der zuletzt in der Kritik stand, weil er gegen das Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelte. Hintergrund dafür war die Nachbildung des Berliner Holocaust-Mahnmals, die die Gruppe in der Nähe des Wohnhauses von AfD-Politiker Björn Höcke in Bornhagen (Eichsfeld) 2017 als Reaktion auf dessen umstrittene Rede in Dresden zum Geschichtsverständnis der Deutschen aufgestellt hatte. Im Rahmen dieser Aktion sprach das ZPS von einer Überwachungsaktion gegen Höcke.

Das hatte der Staatsanwalt zum Anlass für die Ermittlungen genommen. Inzwischen ist das Verfahren eingestellt und der Jurist vorläufig von seinen Aufgaben in der Staatsschutzabteilung sowie als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Gera entbunden.

Auf Antrag des Juristen hatte das Amtsgericht Gera einen Durchsuchungsbeschluss für das linke Jugendbüro und die Privatwohnung erlassen. Die Aktion war damals heftig kritisiert worden - unter anderem, weil in dem Gebäude auch die Vorsitzende der Linke-Fraktion im Thüringer Landtag, Susanne Hennig-Wellsow, ihr Abgeordnetenbüro hat.

Die Staatsanwalt und die Polizei gingen bei ihren Ermittlungen davon aus, dass der Betroffene damals Vorsitzender der Jugendorganisation solid war. Nachdem sie seine Privatwohnung durchsucht hatten, verlangten die Beamten, dass er ihnen Zutritt zum Jugendbüro gewährt, wo solid Erfurt sein Hauptquartier hat. Das konnte er nach Angaben seines Anwalts Rasmus Kahlen aber schon deshalb nicht, weil er mit Organisation solid nichts zu tun hat. Zu diesem Schluss kam auch das Landgericht Gera.

"Dass dieser Fehler weder den Kriminalbeamten, noch der Staatsanwaltschaft, noch dem über die Durchsuchung entscheidenden Ermittlungsrichter aufgefallen ist, wirft ein schlechtes Licht auf die Arbeit der Ermittlungsbehörden", sagte Kahlen nach Bekanntwerden des Beschlusses das Landgerichts Gera.

Nach Angaben des Sprechers des Landgerichts betrifft der nun erteilte Beschluss des Gerichts ausschließlich die Durchsuchungen der Privatwohnung. Über die anderen Durchsuchungen, die es im Zusammenhang mit der Razzia gab, sei nicht entschieden worden, weil sie die Beschwerde von Kahlen nur auf die Maßnahmen gegen den Mann bezogen hätten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: