Hamburg (dpa) - Das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst wegen falscher Angaben zu einem Erste-Klasse-Flug ist eingestellt worden. Der derzeit beurlaubte Kirchenmann muss als Auflage 20 000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hat dem Beschluss zugestimmt. Tebartz-van Elst hat inzwischen ein Geständnis abgelegt. Die Einstellung gilt solange als vorläufig, bis der Bischof seine Geldauflage innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt hat. Er gilt nach der Entscheidung nicht als vorbestraft.
Justiz:Geldauflage - Gericht stellt Verfahren gegen Limburger Bischof ein
Hamburg (dpa) - Das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst wegen falscher Angaben zu einem Erste-Klasse-Flug ist eingestellt worden. Der derzeit beurlaubte Kirchenmann muss als Auflage 20 000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hat dem Beschluss zugestimmt. Tebartz-van Elst hat inzwischen ein Geständnis abgelegt. Die Einstellung gilt solange als vorläufig, bis der Bischof seine Geldauflage innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt hat. Er gilt nach der Entscheidung nicht als vorbestraft.
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