JustizFreispruch für Polizistenmörder in Wilderei-Prozess

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Überraschung im Gerichtssaal: In einem weiteren Prozess gegen den verurteilten Polizistenmörder von Kusel erklärt der Richter plötzlich, er sehe keine Grundlage mehr für eine Verurteilung. Wenig später folgt der Freispruch.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Neunkirchen (dpa/lrs) - Der verurteilte Polizistenmörder von Kusel ist in einem weiteren Prozess wegen Jagdwilderei und versuchter gefährlicher Körperverletzung freigesprochen worden. Das Geschehen vor fünfeinhalb Jahren sei „schlicht nicht mehr aufklärbar“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Erhard Breiden am Donnerstag am Amtsgericht Neunkirchen. „Hier sind zu viele Unsicherheiten vorhanden, die es nicht ermöglichen, eine Verurteilung auszusprechen.“

Dem 39-Jährigen war vorgeworfen worden, im September 2017 bei Spiesen-Elversberg im saarländischen Kreis Neunkirchen ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen zu haben. Dabei sei er laut Anklage von einem Zeugen beobachtet worden. Als dieser sich dann auf einem Feldweg dem Fahrzeug des Angeklagten in den Weg gestellt habe, sei der mutmaßliche Wilddieb auf ihn zugefahren. Der Zeuge gab an, er habe sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können.

Dass die Vorwürfe alle so stimmen - daran hatte Oberstaatsanwalt Christoph Rebmann keine Zweifel. Für ihn habe sich die Anklage voll bestätigt, sagte er. Er könne „schlichtweg nicht nachvollziehen“, dass das Gericht den Angeklagten noch nicht einmal wegen Jagdwilderei verurteile. Auch wenn objektive Beweise fehlten: Die Aussage des Hauptbelastungsszeugen sei glaubhaft und überzeugend gewesen, dass es für eine Verurteilung reiche, sagte Rebmann. Direkt nach dem Urteil legte er Berufung ein.

Es sei nicht so, dass man dem Zeugen nicht geglaubt habe, sagte Richter Breiden. „Es ist nur so, dass die Aussage keine Verurteilung trägt.“ Das liege auch an dem Umstand, dass das Geschehen schon viele Jahre her sei. So habe der Zeuge anfangs in seiner polizeilichen Vernehmung das auf ihn zufahrende Auto gar nicht erwähnt. Später habe er berichtet, er sei vom Weg gegangen, als das Fahrzeug sieben, acht Meter entfernt gewesen sei. Im Prozess habe er dann von „einer Fahrzeuglänge“ Entfernung gesprochen.

Auch anderen Zeugen sei es schwer gefallen, sich zu erinnern. Es gebe einfach keine „objektivierbaren Gesichtspunkte“. Man habe keine Waffe gefunden, die dem Reh-Abschuss zuzuordnen sei, es gebe Widersprüchlichkeiten beim Zeitablauf und keinen Beleg dafür, dass das mutmaßliche Tatauto bewegt wurde.

Breiden hatte nach der Vernehmung der ersten Zeugin für Überraschung gesorgt, als er plötzlich erklärte, er halte eine Verurteilung des Angeklagten auf der Grundlage der Beweisaufnahme für „nicht mehr möglich“. Die noch geladenen Zeugen wurden ausgeladen. Oberstaatsanwalt Rebmann sagte: „Ich bin erschrocken, was das Gericht hier vorweg nimmt.“

Breiden sagte, er bedauere „den Schrecken der Staatsanwaltschaft“, aber die weiteren Zeugen hätten nur Sinn gemacht, wenn sich der Tatvorwurf grundsätzlich bestätigt hätte.

Der Angeklagte hatte Vorwürfe zurückgewiesen. Er habe in dem Revier weder Rehwild geschossen, noch versucht, jemanden zu überfahren. „Wir haben keine Tatnachweise, wir haben nichts“, sagte Verteidiger Lars Nozar - und forderte Freispruch.

In der Sache war 2017 schon einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, das dann aber eingestellt wurde. Der Angeklagte hatte zwei Alibi-Zeugen nennen können. Einer von ihnen hatte die Aussage dann in 2022 revidiert.

Der Angeklagte war vor gut drei Monaten vor dem Landgericht Kaiserslautern wegen Mordes an zwei jungen Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Demnach hatte der Saarländer Ende Januar 2022 bei Kusel (Westpfalz) eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und einen 29 Jahre alten Polizeikommissar bei einer Fahrzeugkontrolle erschossen, um gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:230301-99-790485/5

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