Justiz - Frankfurt am Main:Verstoß gegen Maskenpflicht: AfD-Mann muss Geldbuße zahlen

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Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Frankfurt/Wiesbaden (dpa/lhe) - Weil er sich im November 2020 ohne Mund-Nasen-Bedeckung in einem öffentlichen Gebäude aufgehalten hat, muss ein AfD-Landtagsabgeordneter ein Bußgeld von 100 Euro zahlen. Mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss verwarf das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen die amtsgerichtliche Verurteilung des AfD-Politikers zu der Geldbuße. Die Entscheidung des Amtsgerichts sei damit rechtskräftig, teilte das OLG mit. Um wen es sich handelt, teilte das Gericht nicht mit.

Der AfD-Landtagsabgeordnete habe sich im November 2020 im Zusammenhang mit einer Kreistagssitzung im Publikumsbereich des öffentlich zugänglichen Gebäudes aufgehalten. Weil er dabei keine Mund-Nasen-Bedeckung trug, habe der Landkreis gegen ihn wegen Verstoßes gegen die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro festgesetzt, erläuterte das OLG. Auf den Einspruch des Betroffenen hin hatte das Amtsgericht die Geldbuße bestätigt. Ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung sei vom OLG verworfen worden, hieß es. Zulassungsgründe lägen nicht vor. Um die Entscheidung anzufechten, wäre als Rüge die Versagung rechtlichen Gehörs in Betracht gekommen. Diese sei aber nicht erhoben worden, daher sei die Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig, erläuterte das OLG.

Ein Sprecher der AfD-Landtagsfraktion sagte, der Betroffene sei nicht in seiner Funktion als Landtags-, sondern als Kreistagsabgeordneter in dem Gebäude aufgetreten.

© dpa-infocom, dpa:220613-99-648809/3

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