Justiz - Frankfurt am Main:Generalstaatsanwalt prüft Auslieferung von Tunesier

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Fall des wegen islamistischen Terrorverdachts inhaftierten Tunesiers prüfen Hessens Behörden ein Auslieferungsgesuch des Heimatstaats. Man warte aber noch auf Informationen aus Tunis, sagte Generalstaatsanwalt Helmut Fünfsinn am Donnerstag in Frankfurt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte am Vortag den Ausländerbehörden eine Abschiebung nach Tunesien untersagt.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Fall des wegen islamistischen Terrorverdachts inhaftierten Tunesiers prüfen Hessens Behörden ein Auslieferungsgesuch des Heimatstaats. Man warte aber noch auf Informationen aus Tunis, sagte Generalstaatsanwalt Helmut Fünfsinn am Donnerstag in Frankfurt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte am Vortag den Ausländerbehörden eine Abschiebung nach Tunesien untersagt.

Insgesamt ist in Hessen die Zahl der Ermittlungsverfahren bezüglich islamistischem Terrorismus und Kinderpornografie deutlich gestiegen, wie Fünfsinn auf der Jahrespressekonferenz erläuterte. Die generelle Zahl der Verfahren bei den Staatsanwälten stieg auf eine Rekordzahl von fast 400 000.

Das Frankfurter Verwaltungsgericht hatte am Mittwoch in dem Eilverfahren seinen unanfechtbaren Beschluss damit begründet, dass der Tunesier in seiner Heimat keinen hinreichenden Schutz vor der Todesstrafe habe. Dort wird ihm zur Last gelegt, beim Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis im März 2015 beteiligt gewesen zu sein. Dabei wurden mehr als 20 Touristen getötet.

Bei Prüfung der Auslieferung gehe es ebenfalls um die Todesstrafe sowie um die Verdachtsmomente im Bardo-Fall, sagte Fünfsinn. Sollte seine Behörde die Auslieferung befürworten, muss letztlich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt darüber entscheiden. Unabhängig von dem Begehren Tunesiens werde die Staatsanwaltschaft aber alles tun, dass der Mann in Haft bleibe und ihm die zur Last gelegten Taten nachgewiesen werden könnten, kündigte Fünfsinn an.

Der Tunesier war bei einer Razzia in Hessen am 1. Februar festgenommen worden. Er soll laut Behörden für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) einen Anschlag in Deutschland vorbereitet und ein Unterstützernetzwerk aufgebaut haben. Ermittelt wird außerdem gegen 16 weitere Verdächtige im Alter zwischen 16 und 46 Jahren. Diese Verfahren sind bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt anhängig. Wie deren Sprecherin Nadja Niesen am Donnerstag auf Anfrage sagte, sind die Tatverdächtigen aber nicht inhaftiert.

Bei den Staatsanwaltschaften in Hessen sind die Verfahren zu islamistischem Terrorismus im noch laufenden Jahr deutlich auf 169 gestiegen. Im gesamten Vorjahr waren es lediglich 100, im Jahr 2013 nur 53. Ein Grund dafür ist auch, dass die Generalbundesanwaltschaft mehr Verfahren an Fünfsinns Behörde abgibt. Am OLG Frankfurt gibt es einen Staatsschutzsenat.

Bei der ebenfalls zur Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft gehörenden Zentralstelle für Internetkriminalität (ZIT) in Gießen hat sich die Zahl der Fälle 2017 ebenfalls stark auf mehr als 1500 erhöht. 1266 davon betreffen Kinderpornografie. Dies hängt auch damit zusammen, dass die großen amerikanischen Internetprovider wie Google oder Facebook nach einem US-Gesetz verpflichtet sind, entsprechende strafrechtliche Sachverhalte mitzuteilen. Hinweise erhält dann auch das Bundeskriminalamt (BKA), das bundesweit eng mit der ZIT kooperiert.

Erst Anfang Juli sind die Behörden mit einer Razzia gegen einen internationalen Kinderpornoring ("Elysium") mit 67 Tatverdächtigen vorgegangen. Wie ZIT-Sprecher Georg Ungefuk am Donnerstag mitteilte, wurden inzwischen zwei weitere Männer festgenommen. Bei einem handle es sich um einen in Nordrhein-Westfalen wohnenden Niederländer, der sein zweijähriges Kind missbraucht haben soll.

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) forderte bei der Pressekonferenz, dass der gesetzliche Rahmen bei Internet-Kinderpornografie von drei auf fünf Jahre Haft erhöht werden müsse. Die Strafandrohung für einen Ladendiebstahl sei höher als für die Beschaffung von kinderpornografischem Material im Netz.

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