Justiz - Frankenthal:Für Radfahrer gilt beim Überholen eine Sorgfaltspflicht

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Frankenthal (dpa/lrs) - Der Fahrer eines Liegerads ist beim Überholen auf einem Radweg in Rheinland-Pfalz von einem Pferd zu Sturz gebracht worden - einem Gericht zufolge trifft ihn aber an seinen Verletzungen eine Mitschuld. Das teilte das Landgericht Frankenthal am Freitag unter Berufung auf ein Urteil der Zivilkammer mit. Der Fahrer habe das Pferd mit etwa 40 Zentimetern Abstand passiert - nötig gewesen wären nach Ansicht der Kammer jedoch mindestens 1,50 bis 2,0 Meter.

Das Gericht urteilte: Radfahrer im Straßenverkehr müssen beim Überholen einen Sicherheitsabstand einhalten, der sich an der besonderen Gefährlichkeit im konkreten Fall orientiert. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Az. 4 O 10/19).

Im vorliegenden Fall überholte der aus Römerberg (Rhein-Pfalz-Kreis) stammende Mann auf einem Radweg bei Haßloch (Kreis Bad Dürkheim) zwei Pferde. Dabei schlug ein Pferd aus und brachte ihn zum Stürzen. Der Mann erlitt Prellungen, Schürfwunden und eine Verletzung an der Hand.

Obwohl die Reiterinnen den Radweg verbotenerweise benutzt hatten, treffe den Radfahrer eine hälftige Mitschuld, hieß es. Ihm wurde unter anderem ein Schmerzensgeld von 3000 Euro zugesprochen.

Für Radfahrer gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zum Überholen auch dann, wenn sich – wie hier – verbotswidrig Pferde auf dem Radweg befinden, wie das Gericht mitteilte. Da bei einem Pferd mit einem unvorhergesehenen Verhalten gerechnet werden müsse, sei ein Sicherheitsabstand von einem Meter hier nicht ausreichend. Zudem habe sich der Radfahrer nicht mit den Reiterinnen über das Überholen verständigt - obwohl dies unproblematisch möglich gewesen wäre.

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