Justiz - Erfurt:Gerichtsentscheidung zu Wolfstötung im Februar erwartet

Deutschland
Ein Wolf steht in einem Wald. Foto: Sabine Baschke/dpa/Archiv (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Erfurt/Gera(dpa/th) - Im Streit um den Abschuss der Ohrdrufer Wölfin rechnet das Geraer Verwaltungsgericht im Februar mit einer Entscheidung im Eilverfahren. Zwar sei der Bescheid der zuständigen Behörde sofort vollziehbar, bis zur Entscheidung im Eilverfahren werde es nach Absprache mit der zuständigen Behörde aber keinen Abschuss geben, erklärte Gerichtspräsident Michael Obhues am Freitag. "Der Wolf ist bis dahin sicher." Die Umweltverbände NABU und Bund haben Klage gegen die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der Wölfin eingereicht, die das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz im Dezember erlassen hatte.

Per Eilantrag wollen sie beim Verwaltungsgericht Gera zudem verhindern, dass die Wölfin bis zu einer Entscheidung über die Klage geschossen wird. Die Umweltverbände sehen in der Abschussgenehmigung einen Verstoß gegen europäisches Naturschutzrecht. Die Region um den Bundeswehrübungsplatz Ohrdruf, in dem die Wölfin lebe, stehe als sogenanntes Flora-Fauna-Habitat (FFH) unter Schutz, erklärten die Verbände am Freitag in Erfurt. Der Erhalt geschützter Arten - wie der Wolf - habe hier Priorität. Mit der Abschussgenehmigung drohe aber der gesamte Wolfsbestand in dem Gebiet ausgelöscht zu werden. Auf dem Übungsplatz lebt auch ein Wolfsrüde, mit dem die Wölfin sich paaren und reinrassigen Wolfsnachwuchs bekommen könnte. Die Verbände fürchten den irrtümlichen Abschuss des Rüden.

Laut Obhues gibt es keine vergleichbaren Fälle, die für eine Entscheidung herangezogen werden könnten. "Jeder dieser Fälle ist einzigartig", erklärte er. Dabei gehe es etwa um die Höhe von Zäunen und welche Schäden in Zukunft zu erwarten seien. Hinzu komme das Problem, dass nicht versehentlich ein anderer Wolf abgeschossen wird. Obhues: "Es ist bei Tageslicht schon sehr schwierig zu entscheiden, ob es ein männlicher oder ein weiblicher Wolf ist. Und die Tiere treten meist in der Dämmerung auf."

Thüringens oberste Naturschutzbehörde hatte den Abschuss erlaubt, nachdem das Tier mehrfach für unüberwindbar gehaltene Herdenschutzzäune übersprungen und Schafe und Ziegen gerissen hatte. Bund-Landesgeschäftsführer Burkhard Vogel hält angesichts dessen den Abschuss für durchaus gerechtfertigt. Allerdings müssten Rechtsstandards eingehalten werden. Nach Meinung der Verbände sieht die Abschussgenehmigung keine FFH-Verträglichkeitsprüfung vor. "Aus unserer Sicht versucht hier das Land das Habitatschutzrecht zu unterlaufen", erklärten sie.

Der Nabu-Wolfsexperte Silvester Tamás kritisierte zudem, dass vor der Genehmigung nicht alle anderen Möglichkeiten ausgereizt worden seien. "Es gibt ja schon die Abschussgenehmigungen für die Hybriden, die haben Vorrang", sagte er. Aus Paarungen der Wölfin mit einem streunenden Hund waren 2017 und 2019 zwei Würfe Wolf-Hund-Mischlinge (Hybriden) hervorgegangen. Bislang wurden vier von ihnen aus Artenschutzgründen geschossen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: