Justiz - Erfurt:Frau von Polizisten vergewaltigt? Prozess neigt sich Ende zu

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Erfurt (dpa/th) - Die eine Seite fordert zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung, die andere Freispruch: Im Prozess gegen zwei Polizisten, die laut Anklage im Dienst gemeinsam eine Frau vergewaltigt haben sollen, gehen die Strafmaßforderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung weit auseinander. Die Staatsanwältin betonte im Plädoyer am Montag am Landgericht Erfurt, dass es bei ihrer Forderung um den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Gefangenen und behördlich Verwahrten unter Ausnutzung einer Amtsstellung gehe. Sie beziehe sich explizit nicht auf den ursprünglichen weiteren Vorwurf einer gemeinschaftlichen Vergewaltigung im besonders schweren Fall.

Denn dieser sei nach der vorläufigen Beweiswürdigung nicht darstellbar: Das Gericht hatte am Montag die Beweisaufnahme in dem Prozess geschlossen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft deutlich protestiert, denn die betroffene Frau konnte als Hauptbelastungszeugin noch nicht vor Gericht aussagen. Noch seien nicht alle Mittel ausgeschöpft, um die Frau, eine gebürtige Polin, zu finden. "Wir sind der Ansicht, dass sich das Gericht einer weiteren Sachaufklärung verschließt", hieß es im Plädoyer.

Die Frau ist Nebenklägerin und als Zeugin in dem Prozess geladen. Sie konnte aber noch nicht ausfindig gemacht werden. Auch ein Zielfahnder des Landeskriminalamts konnte bisher den aktuellen Aufenthaltsort der Frau nicht ermitteln. Wohl aber fand der Ermittler heraus, dass gegen die Frau und ihren damaligen Partner in Polen nationale Haftbefehle vorliegen. Zudem gebe es Hinweise, dass sie sich auch dieses Jahr in Deutschland aufgehalten habe, hieß es vor Gericht.

Indirekt kam die Frau am Montag dennoch zu Wort: In einem Video ihrer richterlichen Vernehmung stellte die damals 32-Jährige die Geschehnisse aus ihrer Sicht dar. Darin beginnt sie zu weinen, als sie die das Geschehen beschreibt: Einer der Polizisten habe sie in der Wohnung dazu aufgefordert, sich auszuziehen und sei auf sie zugekommen. Sie habe versucht, ihn zu blockieren. Eine Dolmetscherin übersetzt darin: "Ich möchte das alles hinter mir haben."

Laut der Anklage wirft die Staatsanwaltschaft den heute 23 und 28 Jahre alten suspendierten Polizisten vor, die Frau im September 2019 bei einem Diensteinsatz in ihrer Wohnung in Marlishausen (Ilm-Kreis) vergewaltigt zu haben. Die Angeklagten haben dagegen ausgesagt, mit der Frau einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.

In die Wohnung waren die Polizisten ihrer Aussage nach gekommen, um Ausweisdokumente der Frau zu finden. Zuvor sollen den Polizisten und ihren Kollegen Zweifel an der Echtheit der Papiere der Frau gekommen sein, als sie diese und ihren damaligen Partner auf einem Parkplatz kontrolliert hatten.

Der Vertreter der Nebenklägerin stellte keinen Antrag in seinem Plädoyer, machte aber seinem Unmut über den Prozess Luft. Das ganze Verfahren über sei versucht worden, seine Mandantin in ein bestimmtes Licht zu stellen und sie unglaubwürdig zu machen. Mit Blick auf den Geschlechtsverkehr, den die Polizisten eingeräumt hatten, sagte er: "Mir kommen erhebliche Zweifel am Prinzip der Bestenauslese im öffentlichen Dienst."

Auch der Verteidiger des 23-Jährigen sagte: "Das Verhalten meines Mandanten war falsch." Das Ansehen der Polizei sei beschädigt worden. Dennoch plädierte er, wie auch der Verteidiger des anderen Polizisten, auf Freispruch. Sie sahen den Vorwurf der Vergewaltigung nicht bestätigt und betonten, dass die Frau an vielen Stellen unwahre Aussagen gemacht habe.

Auch der Vorsitzende Richter gab deutlich zu verstehen, dass die Kammer durch die bisherigen Aussagen der Frau nicht von Vergewaltigung als Tatbestand überzeugt sei. Der Richter äußerte sich allerdings unter Vorbehalt. So sei es immerhin theoretisch möglich, dass die Frau noch vor dem nächsten Termin am 13. Juli, bei dem wohl ein Urteil fallen soll, auftauche.

Auch weil der dringende Tatverdacht der Vergewaltigung aus Sicht der Kammer nicht mehr haltbar ist, wurden am Montag die Haftbefehle gegen die zwei Polizisten aufgehoben. Sie haben bisher rund neun Monate in Untersuchungshaft verbracht.

Ein als eigentlich wichtig für den Fall eingestuftes Handyvideo wird in dem Verfahren vor dem Urteil wohl nicht mehr eingebracht werden. Wegen technischer Probleme sei eine zeitnahe Auswertung in diesem Jahr nicht mehr möglich, hieß es am Montag beim Landgericht Erfurt.

Der ältere Angeklagte hatte im Prozessverlauf zugegeben, den Geschlechtsverkehr mit seinem Smartphone gefilmt zu haben. Das Gerät habe er aber später ins Wasser geworfen. Das Handy konnte zwar geborgen werden. Doch es wurde so stark beschädigt, dass es nun den Experten nach sehr schwierig ist, die Daten zu sichern und auszuwerten.

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