Entertainer Karl Dall, 74, muss sich nicht erneut wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Die Klägerin habe ihren Berufungsantrag zurückgezogen, teilte das Obergericht Zürich am Donnerstag mit. Damit sei der Freispruch vom Dezember 2014 rechtskräftig. Dall zeigte sich erleichtert. "Das war die beste Meldung der letzten zwei Jahre", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die 43-jährige Schweizer Journalistin hatte Dall beschuldigt, sie im September 2013 in einem Hotel in Zürich vergewaltigt zu haben. Sie ist wegen Stalkings von Prominenten vorbestraft.
Justiz:Endgültig freigesprochen
Die Frau, die den Entertainer Karl Dall der Vergewaltigung bezichtigt hatte, geht jetzt doch nicht in Berufung.
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