Justiz - Düsseldorf:Verhungerter Häftling: Fehlende Einwilligung

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Abbildungen der Justitia an einer Scheibe am Eingang zu einem Gericht. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Nach einem neuen Bericht über einen hinter Gittern verhungerten Häftling hat das NRW-Justizministerium auf die fehlende Einwilligung des Mannes zu einer Behandlung verwiesen. "Für die im Raume stehende Frage, ob einem Betroffenen geholfen werden darf, ist nicht maßgeblich, ob dieser explizit äußert, sterben zu wollen, sondern ob er in eine Heilbehandlung (d.h. etwa externe Flüssigkeitszufuhr, Verabreichung künstlicher Ernährung) einwilligt", teilte ein Sprecher am Donnerstag mit. Nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen habe es an dieser entsprechenden Einwilligung gefehlt.

Der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag) hatte berichtet, dass der Mann einem Ministeriumsbericht zufolge "selbst nie die Absicht geäußert habe, durch den Verzicht auf Essen und Trinken tatsächlich sterben zu wollen". Vielmehr habe er die Nahrungsaufnahme mit der Begründung eingestellt, das Essen sei vergiftet und Bedienstete wollten ihm "Böses". Später habe er zudem gesagt, "er gehöre in die Klapse".

Der Fall war am Mittwoch Thema im Rechtsausschuss des Landtags. Ministeriumsvertreter hatten mitgeteilt, der Mann habe aus freien Stücken Nahrung und Trinken verweigert. Keiner der beteiligten Psychiater habe dem Häftling eine dauerhafte Störung attestiert, hatte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) dazu erklärt. Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe ein Mensch das Recht, sich durch Nahrungsverweigerung das Leben zu nehmen, wenn er bei vollem Bewusstsein sei.

Der Rechtsanwalt des 67-Jährigen hatte in dem Fall zuvor schwere Vorwürfe erhoben. "Aus meiner Sicht hat der Strafvollzug hier vollkommen versagt", hatte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" gesagt. "Mein Mandant hätte in eine Psychiatrie gehört."

Der 67-jährige Untersuchungshäftling war Mitte Dezember im Haftkrankenhaus Fröndenberg gestorben. Der Mann hatte wegen des Verdachts, seine Frau getötet zu haben, in U-Haft gesessen.

© dpa-infocom, dpa:210624-99-133033/2

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