Justiz - Düsseldorf:Ermittlungen gegen Polizei nach CSD: SPD fordert Bericht

Deutschland
Herbert Reul (CDU), Innenminister von Nordrhein-Westfalen. Foto: Federico Gambarini/dpa (Foto: dpa)

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Köln (dpa/lnw) - Nach Einstellung eines Verfahrens gegen Polizisten nach einem Vorfall beim Kölner Christopher Street Day (CSD) fordert die SPD einen Bericht von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU). "Der Fall macht uns seit seinem Bekanntwerden regelmäßig fassungslos. Aber diese neuerliche Wendung setzt dem Ganzen noch die Krone auf", erklärten die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Sven Wolf und Hartmut Ganzke am Montag. Man erwarte von der Landesregierung nun "umfassende Transparenz" und einen Bericht im kommenden Innenausschuss.

Hintergrund ist ein Fall aus dem Jahr 2016, der bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt hatte. Nach dem damaligen CSD war ein Mann angeklagt worden, weil er am Rande der Großveranstaltung Polizisten beleidigt und geschlagen haben soll. Vor dem Kölner Amtsgericht und in der Berufung vor dem Landgericht wurde er aber freigesprochen. Beide Instanzen sprachen stattdessen von Polizeigewalt.

Das Oberlandesgericht befand schließlich, der Mann habe sich wegen Beleidigung gegen Polizeibeamte schuldig gemacht. Er bleibe aber straffrei. Der Beleidigungsschuldspruch sei "marginal", stellte der Vorsitzende Richter damals fest. Zugleich machte das OLG deutlich, dass die Strafverfolgung der an dem Vorfall beteiligten Polizisten durch die Staatsanwaltschaft nun "zeitnah" zu erfolgen habe. Wie das WDR-Magazin "Monitor" in der vergangenen Woche berichtete, wurden das Verfahren gegen die Beamten aber gegen eine Geldauflage eingestellt.

Die Kölner Staatsanwaltschaft bestätigte das auf Nachfrage am Montag. In dem Verfahren wegen Körperverletzung im Amt seien umfangreiche Ermittlungen angestellt worden, teilte ein Sprecher mit. Zuständig sei das Polizeipräsidium Bonn gewesen, "um jeden Anschein der Befangenheit zu vermeiden". Auch Zeugen seien vernommen worden.

Nach Abschluss der Ermittlungen sei das Verfahren im Februar 2021 - mit Zustimmung des Amtsgerichts Köln - nach Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt worden. Die zur Anwendung gekommene Vorschrift setze insbesondere voraus, dass von einer Anklage abgesehen werden könne, wenn Auflagen erteilt werden könnten, "die geeignet sind, das vorhandene öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen". Im vorliegenden Fall habe das sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Amtsgericht für vertretbar gehalten. "Zu berücksichtigen war dabei auch die emotional aufgeladene Ausgangssituation vor Ort", erklärte die Kölner Staatsanwaltschaft.

© dpa-infocom, dpa:210531-99-809471/2

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