Justiz - Dresden:Justiz testet elektronische Gerichtsakte

Dresden (dpa/sn) - Papierberge und Aktenwagen, ade: Nach erfolgreicher Pilotphase geht die elektronische Gerichtsakte in Sachsen nun in den Praxistest. Vorreiter ist das Landgericht Dresden, wo nach Angaben des Justizministeriums ab dem 23. September neu eingehende Verfahren an sechs Zivil- und Handelskammern papierlos geführt werden. "Die Digitalisierung geht weiter voran", sagt Justizminister Sebastian Gemkow (CDU). Viele Anwälte und auch Gerichte kommunizierten bereits auf diese Weise. "Spätestens Anfang 2026 muss die elektronische Akte in allen Staatsanwaltschaften und Gerichten ausgerollt sein", sagt sein Sprecher.

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Dresden (dpa/sn) - Papierberge und Aktenwagen, ade: Nach erfolgreicher Pilotphase geht die elektronische Gerichtsakte in Sachsen nun in den Praxistest. Vorreiter ist das Landgericht Dresden, wo nach Angaben des Justizministeriums ab dem 23. September neu eingehende Verfahren an sechs Zivil- und Handelskammern papierlos geführt werden. "Die Digitalisierung geht weiter voran", sagt Justizminister Sebastian Gemkow (CDU). Viele Anwälte und auch Gerichte kommunizierten bereits auf diese Weise. "Spätestens Anfang 2026 muss die elektronische Akte in allen Staatsanwaltschaften und Gerichten ausgerollt sein", sagt sein Sprecher.

An den ersten sechs Kammern des Dresdner Landgerichts werden künftig elektronisch eingehende Dokumente weiter verarbeitet und Schriftsätze in Papierform eingescannt. Das biete die Chance einer langsamen Umstellung auf die neue Arbeitsweise für die Mitarbeiter, sagt der Ministeriumssprecher. "Für die meisten ändert sich zunächst nur die Zahl der Monitore auf dem Schreibtisch." Einer für die Akte und ein zweiter für ein aktuell zu erstellendes Dokument. "Verfahren bis zum Stichtag werden weiter in Papierakten geführt."

Anfang 2020 dann beginnt das Amtsgericht Dresden mit der Pilotierung der E-Akte bei allen eingehenden Verfahren in Zivil- und Mietsachen, auch die Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit sollen im nächsten Jahr umgestellt werden. Die Strafkammern und Staatsanwaltschaften folgen erst Ende 2022. Davor müssen fachliche und technische Anforderungen an die elektronische Strafakte noch beschrieben und die Abstimmung mit anderen Behörden zu Ermittlungsakten oder -dokumenten abgeschlossen werden.

Bis spätestens Mitte 2021 soll die Umstellung bei Gericht vollzogen sein. 2019 stehen rund 2,1 Millionen Euro für Hard- und Software sowie technische Ausstattung zur Verfügung, dazu kommen rund 2,25 Millionen Euro für Pflege, Wartung und Leasing. Insgesamt investiert der Freistaat zwischen 2013 und 2023 gut 30,6 Millionen Euro in die elektronische Aktenführung. Dazu kommen fast 17,1 Millionen Euro etwa zur Ausweitung der elektronischen Aktenführung auf den Bereich der Ermittlungs- und Strafverfahren.

Die Umstellung an Gerichten und Staatsanwaltschaften wird seit Oktober 2016 vorbereitet. Derzeit werden rund 50 Bedienstete des Landgerichts Dresden im Umgang mit der E-Akten-Software geschult sowie Sitzungssäle und Arbeitsplätze der Richter, Rechtspfleger und Service-Kräfte technisch neu ausgestattet.

Die Richter erhalten Notebooks oder sogenannte Convertibles für Außentermine und loggten sich dann über Dockingstations in den Sälen ins Justiznetz ein. Der Akteninhalt kann über Monitore auf der Richterbank oder auch an den Wänden im Gerichtssaal visualisiert werden, sagt der Ministeriumssprecher. "Der ersten Verhandlung auf Basis elektronischer Akten steht also nichts mehr im Weg."

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