Bonn (dpa) - Die Deutsche Bischofskonferenz hat die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst begrüßt. Das sei ein guter Schritt zur Klärung der Lage, sagte Sprecher Matthias Kopp. In dem Verfahren ging es um falsche Angaben zu einem Erste-Klasse-Flug. Der beurlaubte Bischof muss nach einem Geständnis als Auflage 20 000 Euro zahlen. Eine Kommission der Bischofskonferenz untersucht, ob die Baukosten für die Residenz des Bischofs zurecht auf mehr als 30 Millionen Euro explodiert sind.
Justiz:Bischofskonferenz nennt Verfahrenseinstellung guten Schritt
Bonn (dpa) - Die Deutsche Bischofskonferenz hat die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst begrüßt. Das sei ein guter Schritt zur Klärung der Lage, sagte Sprecher Matthias Kopp. In dem Verfahren ging es um falsche Angaben zu einem Erste-Klasse-Flug. Der beurlaubte Bischof muss nach einem Geständnis als Auflage 20 000 Euro zahlen. Eine Kommission der Bischofskonferenz untersucht, ob die Baukosten für die Residenz des Bischofs zurecht auf mehr als 30 Millionen Euro explodiert sind.
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