Justiz:Bischof Tebartz-van Elst entgeht Vorstrafe

Hamburg/Limburg (dpa) - Nach einem Geständnis wird das Verfahren wegen falscher eidesstattlicher Angaben gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst eingestellt. Der umstrittene Kirchenmann müsse 20 000 Euro bezahlen und gelte dann als nicht vorbestraft.

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Hamburg/Limburg (dpa) - Nach einem Geständnis wird das Verfahren wegen falscher eidesstattlicher Angaben gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst eingestellt. Der umstrittene Kirchenmann müsse 20 000 Euro bezahlen und gelte dann als nicht vorbestraft.

Dies teilten das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft Hamburg mit. Dem derzeit beurlaubten Bischof waren falsche Angaben zu einem teuren Upgrade für einen Indien-Flug vorgeworfen worden. Dies hatte er zunächst bestritten, räumte die falschen Angaben laut der Staatsanwaltschaft aber nun ein.

Das Gericht hatte bereits Ende Oktober vorgeschlagen, das Verfahren einzustellen, doch die Staatsanwaltschaft lehnte zunächst ab. Nun habe sie unter anderem deshalb zugestimmt, weil der Bischof gestanden habe, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg.

Dabei habe auch eine Rolle gespielt, dass die Ermittlungen und die damit verbundene öffentliche Berichterstattung "ganz gravierende" Folgen für ihn hätten. Der Bischof nimmt derzeit auf Weisung des Papstes eine Auszeit. Er hält sich in einem niederbayerischen Kloster auf.

Tebartz-van Elst machte nicht nur mit den Ermittlungen in Hamburg Schlagzeilen, sondern auch mit der luxuriösen Ausstattung seiner neuen Bischofsresidenz in Limburg. Deren Kosten sollen von ursprünglich 2,5 auf mehr als 30 Millionen Euro explodiert sein.

Eine Kommission der Bischofskonferenz untersucht die Kostensteigerung derzeit, mit einem Ergebnis wird nicht vor Januar kommenden Jahres gerechnet. Ferner prüfte die Staatsanwaltschaft Limburg zuletzt noch, ob sie im Zusammenhang mit der teuren Residenz gegen den Oberhirten wegen Untreue ermitteln wird. Für eine aktuelle Auskunft war die Behörde am Montagnachmittag nicht erreichbar.

Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg ist nicht anfechtbar. Er erging bereits vergangenen Mittwoch. Die Einstellung gilt nach Angaben einer Gerichtssprecherin solange als vorläufig, bis der Bischof seine Geldauflage innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt hat. Wie lange die Frist dauert, konnte sie aber nicht sagen.

Wann die Zahlung erfolgen soll, ist unklar. Die Pressestelle des Limburger Bistums erklärte, sie könne keine Angaben zur Pressemitteilung des Oberlandesgerichts machen. Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßte die Einstellung des Strafverfahrens: "Das ist ein guter Schritt zur Klärung der Lage", erklärte Sprecher Matthias Kopp.

Erst am Sonntag hatte die Diözesenversammlung des Bistums Limburg mitgeteilt, dass sie keine Möglichkeit für einen Neuanfang mit ihrem bisherigen Bischof sieht. Das Vertrauensverhältnis zwischen Tebartz-van Elst und seiner Diözese sei "so nachhaltig gestört, dass ein Neubeginn mit ihm nicht möglich erscheine", hieß es in einer Erklärung der gewählten Vertretung der Katholiken des Bistums.

Dies bekräftigte am Montag die Präsidentin der Diözesanversammlung, Ingeborg Schillai: "Die Einstellung des Verfahrens ändert nichts an unserer Einschätzung hinsichtlich des Verlustes an Vertrauen und Glaubwürdigkeit", sagte sie dem Saarländischen Rundfunk.

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