Justiz - Berlin:Tausende Anzeigen und Ermittlungen gegen Richter: Folgenlos

Berlin (dpa/bb) - Strafrechtliche Ermittlungen gegen Richter oder Rechtsanwälte wegen Vorwürfen zu ihrer beruflichen Tätigkeit haben in Berlin in der Regel keine Konsequenzen. Bei mehr als 5600 eingeleiteten Ermittlungsverfahren seit 2012 wurden nur in 11 Fällen Strafen verhängt. Das geht aus einer Antwort der Senatsjustizverwaltung auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe hervor.

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Berlin (dpa/bb) - Strafrechtliche Ermittlungen gegen Richter oder Rechtsanwälte wegen Vorwürfen zu ihrer beruflichen Tätigkeit haben in Berlin in der Regel keine Konsequenzen. Bei mehr als 5600 eingeleiteten Ermittlungsverfahren seit 2012 wurden nur in 11 Fällen Strafen verhängt. Das geht aus einer Antwort der Senatsjustizverwaltung auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe hervor.

Der größte Teil dieser Ermittlungsverfahren ging dem Vorwurf der Rechtsbeugung durch Richter nach (Strafgesetzbuch Paragraf 339). Andere betrafen die Verfolgung Unschuldiger (Paragraf 344) sowie den sogenannten Parteiverrat (Paragraf 356), bei dem ein Anwalt seinen Mandanten hintergeht. Die allermeisten Ermittlungen wurden eingestellt, weil es keinen hinreichenden Verdacht gab.

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