Justiz - Berlin:Hohe Einigkeit: Parteien wollen Richteranklage ermöglichen

Justiz - Berlin: Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Im Berliner Abgeordnetenhaus besteht große Übereinstimmung darüber, eine sogenannte Richteranklage zu ermöglichen. Im fachlich zuständigen Rechtsausschuss plädierten Vertreter aller Fraktion außer der AfD am Mittwoch dafür, ein solches Instrument auch in Berlin einzuführen. Damit könnte das Abgeordnetenhaus das Bundesverfassungsgericht anrufen, um zum Beispiel die Versetzung eines Richters zu erreichen, wenn mit Blick auf dessen politischen Betätigungen Zweifel an seiner Integrität und Unabhängigkeit bestehen.

Berlin gehört zu den wenigen Bundesländern, die bislang nicht über die Möglichkeit verfügen. Im Nachbarland Brandenburg existiert diese jedoch. Darin sieht die CDU-Fraktion eine Ungleichbehandlung innerhalb der Richterschaft des Landes Berlin. Denn Richterinnen und Richter, die an den gemeinsamen Fachobergerichten mit Brandenburg wie etwa dem Oberverwaltungsgericht tätig sind, unterlägen entsprechenden Vorschriften des Nachbarlandes.

Für eine Richteranklage müsste die Berliner Landesverfassung geändert werden. Die CDU-Fraktion hat dies beantragt und stieß damit auf breite Zustimmung - auch bei Justizsenatorin Lena Kreck (Linke). Zunächst sollen sich jedoch Experten und Vertreter der Richterschaft dazu äußern können. Die Fraktionen vereinbarten dazu eine Anhörung.

Zuletzt hatte der Fall einer ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten in Berlin für Diskussion gesorgt. Justizsenatorin Kreck war vergangene Woche vor dem Berliner Dienstgericht gescheitert mit einem Antrag auf Versetzung der Richterin Birgit Malsack-Winkemann in den Ruhestand wegen ihrer politischen Reden im Bundestag und weiterer Äußerungen. Das Gericht hatte die Entscheidung vor allem mit der vom Grundgesetz garantieren Redefreiheit im Bundestag begründet.

© dpa-infocom, dpa:221019-99-186514/2

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